Duisburg. Duisburgs Oberbürgermeister Sören Link sorgt im Rat mit einer Aussage zum „Schwarzfahren“ für Aufsehen. Um diese umstrittene Forderung geht es.
Die Duisburger Verkehrsgesellschaft (DVG) soll bei Fahrten ohne gültiges Ticket in Bussen und Bahnen keine Strafanzeigen mehr stellen: Dies haben die Fraktionen der Grünen und Linken/Die Partei mit einem gemeinsamen Antrag gefordert, der jetzt aber im Rat abgelehnt wurde. Für Aufsehen sorgte dabei eine Aussage von Oberbürgermeister Sören Link, der „Schwarzfahren“ als asoziales Verhalten bezeichnete. Die Linke reagierte empört.
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Seine Sprecherin Anja Kopka erklärte dazu nun auf Nachfrage der Redaktion: „Wenn Personen ohne Fahrschein den ÖPNV nutzen, zahlt die Gemeinschaft für die Beförderung dieser Personen mit. Diese Person verstößt damit gegen gesellschaftliche Normen und die Interessen der Gemeinschaft.“
„Schwarzfahren ist asozial“: Duisburgs Linke ist empört über Link-Aussage
Genauso definiere Wikipedia den Begriff, nämlich als ein „von der anerkannten gesellschaftlichen Norm abweichendes Verhalten“, erläutert die Sprecherin des Oberbürgermeisters. „Ein Individuum oder eine Gruppe verstößt durch die eigenen Handlungen gegen geltende gesellschaftliche Normen und gegen Interessen anderer Mitglieder der Gesellschaft.“
Kopka stellt klar: Deshalb habe Link bereits am Montag auf Nachfrage der Linken erklärt, dass er „Schwarzfahren“ als asoziales Verhalten, nicht jedoch die Menschen, die schwarz fahren, als „Asoziale“ bezeichnen würde.
Antrag abgelehnt: DVG kann weiter Strafanzeigen stellen
Hintergrund des abgelehnten Antrags der Grünen, Linken/Die Partei ist eine am 27. Juni 2024 gestartete Online-Petition von Nadine Bendahou (wir berichteten). Sie hat mittlerweile über 15.500 Unterschriften gesammelt. Nach den Vorstellungen der Kreissprecherin der Duisburger Linken sollen all jene, die ohne gültiges Ticket fahren, ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 60 Euro zahlen, im Wiederholungsfall aber keine Strafanzeigen mehr bekommen.
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Wer die Straftat der „Beförderungserschleichung“ begeht, könne sich oft einen Fahrschein nicht leisten – und in der Folge auch nicht die mit einer Strafanzeige verbundenen, zusätzlichen Geldstrafen, so Bendahou. Dies sei finanziell nicht stemmbar. Sie betont: „Bei Nicht-Zahlung werden die Betroffenen zur Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe verurteilt.“
Dies komme allerdings nur in ganz, ganz wenigen Fällen vor – und oft auch nur dann, wenn andere Vorstrafen vorliegen, hatte Felix Bachmann, Sprecher der Staatsanwaltschaft Duisburg, bereits vor rund zwei Monaten auf Nachfrage der Redaktion erklärt.
Fahren ohne gültiges Ticket: DVG-Schaden bei 1,5 bis zwei Millionen Euro pro Jahr
Die DVG beziffert den Schaden durch „Schwarzfahren“ auf etwa 1,5 bis zwei Millionen Euro pro Jahr. Gleichwohl gibt es Verkehrsunternehmen in anderen Städten, die mittlerweile beim wiederholten Fahren ohne Ticket auf Strafanzeigen verzichten – in Düsseldorf zum Beispiel die Rheinbahn seit einem politischen Beschluss im Juni 2023 durch die Stimmen von Partei-Klima-Fraktion, Grünen, SPD, Linken und FDP.
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