Duisburg. Eine Belohnung für Neupflanzung: Die Stadt Duisburg will zukünftig Bäume auf privaten Grundstücken fördern. So viel Geld können Bürger bekommen.
Mit einer neuen Grünsatzung will die Stadt die Pflanzung von Bäumen auf privaten Grundstücken und die Entsiegelung von Flächen fördern. Der Bestand auf öffentlichen Flächen soll durch eine Selbstverpflichtung der Verwaltung erhalten und gefördert werden.
„Wir haben uns für den freiwilligen Weg mit Unterstützung der Bürger und gegen eine Satzung mit neuer Bürokratie entschieden“, so Umweltdezernentin Linda Wagner im Umweltausschuss zur Satzung, die der Rat am 23. September (ab 15 Uhr, Mercatorhalle) beschließen soll.
Baumschutz-Satzung 2015 von der GroKo in Duisburg abgeschafft
Zur Erinnerung: Die Abschaffung der Baumschutz-Satzung gehörte auf Drängen der CDU 2015 zu den ersten Amtshandlungen der „großen Koalition“ im Rat mit der SPD. Das Argument: Die Satzung verursache lediglich bürokratischen Aufwand, bringe aber nichts für den Baumschutz, weil die weit überwiegende Zahl der privaten Fällungen ohnehin genehmigt werde.
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Seither gab es immer wieder Streit. Die Zahl der Fällung auf Privatflächen sei stark gestiegen, seit sie nicht mehr beantragt werden müssen und Ersatzpflanzungen nicht mehr verpflichtend sind, versicherten die einen. Sie konnten, mangels Erfassung der Zahlen, das aber ebenso wenig belegen wie jene, die das Gegenteil behaupteten.
Baumschützer bedauern den Verlust großer Stadtbäume
Zoff gab es immer wieder auch um Fällungen im öffentlichen Bestand. Prominentestes Beispiel: Die Platanen an der Wedauer Straße. Baumschützer beklagen den Verlust großer Stadtbäume, die Verwaltung verweist auf die Unvermeidbarkeit und ihre Bemühungen, an gleicher oder anderer Stelle für Ersatz zu sorgen.
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Auch im Ausschuss verwies die Beigeordnete Wagner auf 2,4 Millionen Euro, die pro Jahr in Duisburg in Bäume und Stadtgrün fließen. „Große Bäume lassen sich nicht 1:1 ersetzen“, betont die BUND-Vorsitzende Kerstin Ciesla, „das Grünvolumen wird in Summe erheblich reduziert“.
Grünsatzung: Pro Jahr 500.000 Euro für neue Gärten und Bäume
Nun also die neue Grünsatzung: Zur Steigerung der Zahl der privaten Bäume sowie für Flächenentsiegelung und die Anlage „struktur- und artenreicher privater Gärten, Vorgärten und Freiflächen“ stellt die Stadt für die Jahre 2024 bis 2027 jeweils 500.000 Euro zur Verfügung.
Über das Förderprogramm „Mehr Grün für Duisburg“ können Bürger für die Entsieglung und naturnahe Gestaltung ihrer Flächen bis zu 40 Euro/Quadratmeter bei Eigenleistung erhalten, bei Beauftragung von Fachfirmen werden bis zu 80 Prozent der Kosten gefördert.
Dachbegrünungen zur Verbesserung des Stadtklimas
Für die Neupflanzung von bis zu drei heimischen Laubbäumen mit einem Stammumfang von 16 bis 18 Zentimetern gibt es bis zu 400 Euro pro Baum (Kosten für Anschaffung einschl. Anlieferung sowie Pflanzung durch einen Fachbetrieb).
Außerdem setzt die Stadt auf Dachbegrünungen als „zentralen Bestandteil zur Verbesserung des städtischen Klimas und der Lebensqualität in Duisburg“. Sie sollen Heizkosten senken, Wasser bei Starkregen speichern und als zusätzliche Lebensräume die Artenvielfalt fördern. Auch dazu gebe es „umfassende Fördermöglichkeiten“.
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BUND: Satzung ist ein „absolutes Armutszeugnis“
Verbunden mit der finanziellen Unterstützung für die Bürger sei die Hoffnung, „einen Beitrag zu mehr Grün zu leisten“, so Dezernentin Linda Wagner. Mit einer neuerlichen Baumschutzsatzung nach altem Muster sei außer dem neuerlichen Aufbau von Bürokratie nichts gewonnen. „Sie würde nur den Status Quo erhalten.“
Es müsse sich zeigen, „ob das der richtige Weg ist“, so die Dezernentin. Für den BUND ist die geplante Satzung, für die im Umweltausschuss SPD, CDU, FPD und Tierschutz/DAL „ein absolutes Armutszeugnis“. Kerstin Ciesla in Richtung Umwelt-Verwaltung: „Sie hätten das zuvor mit einigen Fachleuten diskutieren sollen.“
>> FÖRDERUNG BEANTRAGEN: SO FUNKTIONIERT ES
- Nach Inkrafttreten der neuen Grünsatzung können Anträge für Förderungen aus dem Programm „Mehr Grün für Duisburg“ gestellt werden.
- Sie müssen sich auf die naturnahe Gartengestaltung und Entsiegelung, die Pflanzung von Bäumen beziehen. Auch für Dachbegrünung winkt Hausbesitzern finanzielle Unterstützung.
- Anträge müssen vor der Umsetzung des Projekts gestellt werden. Bereits umgesetzte Maßnahmen werden nicht nachträglich gefördert.
- Information und Antragstellung bei der Regenagentur der Wirtschaftsbetriebe an der Schifferstraße 190, 47051 Duisburg (Innenhafen). E-Mail: regenagentur@wbd-duisburg.de, Internet: www.regenagentur-duisburg.de