Duisburg. Mieter beklagen den Renovierungsstau im Haus. Was der Eigentümer dazu sagt und was die Stadt Duisburg Mietern rät, die solche Probleme haben.

„Ausziehen will ich nicht“, sagt Peter Weyler, und noch etwas macht der Duisburger deutlich: „Wir wollen hier nicht geschäftsschädigend sein oder einen Ruf ruinieren. Wir wollen bloß in einem intakten Haus leben.“ Das „wir“ in diesen Sätzen, das sind die Mieter eines Hauses an der Friemersheimer Straße in Wanheim-Angerhausen. Mieter eines Hauses, das seine Bewohner seit einiger Zeit umtreibt.

Peter Weyler steht auf dem Dachboden und blickt an den Giebel. „Hier ist das Dach undicht“, sagt er und zeigt nach oben, „wenn es regnet, regnet es rein. Wäsche trocknen geht dann natürlich nicht“. Die silberne Folie und die Dämmung hängen an einigen Stellen herunter, dahinter kommen die nackten Ziegel zum Vorschein. „Das wird noch das erste, das Original-Dach sein“, vermutet der Duisburger. Die hölzernen Fensterrahmen, die da vor sich hinmodern, sprechen jedenfalls dafür.

Mängel an Duisburger Haus: Eigentümer aus Offenbach antwortet

Was Weyler und seine Nachbarn so aufgebracht hat, ist, dass der Hauseigentümer die Schäden bis jetzt nicht beseitigt hat. Der Hauseigentümer, das ist in diesem Falle die GmbH „Confideum Realinvest“ mit Sitz in Offenbach am Main. Mit Blick auf den Renovierungsstau suchten sich die Mieter schließlich Hilfe bei einem Mieterschutzverein, „der hat zu Mietkürzungen geraten“, sagt Weyler, „das haben einige dann auch gemacht.“

Auf der Suche nach Hilfe: Peter Weyler und seine Nachbarn hoffen, dass der Hauseigentümer ihr Mietshaus in Duisburg in Ordnung bringt.
Auf der Suche nach Hilfe: Peter Weyler und seine Nachbarn hoffen, dass der Hauseigentümer ihr Mietshaus in Duisburg in Ordnung bringt. © FUNKE Foto Services | Olaf Fuhrmann

Die Fragen dieser Redaktion beantwortet eine Sprecherin von Confideum eher knapp. „Nach Rücksprache mit unserer Hausverwaltung haben wir in Erfahrung gebracht, dass in der Friemersheimer Straße lediglich einige Ziegel ersetzt werden müssen“, heißt es seitens des Unternehmens. „Darüber hinaus werden wir die dazugehörige Glaswolle ersetzen/erneuern. Dies wird in Kürze in die Umsetzung gehen.“ Die ersten Schritte hat Confideum schon eingeleitet, das bestätigt Peter Weyler. „Es war ein Mitarbeiter der Hausmeisterfirma hier und hat den Dachboden fotografiert.“

Renovierungsstau am Mietshaus: Diese Möglichkeiten haben Duisburger Mieter

Es bleibt ganz generell die Frage: Was kann ein Mieter tun, wenn der Vermieter Schäden am Haus nicht behebt? Da kommt als Erstes die Hilfe der Stadt in den Sinn – schließlich stehen die Häuser ja auf Duisburger Grund und Boden. Erster Dämpfer: „In allererster Linie geht es bei Mietverhältnisse um Privatrecht“, erklärt Stadtsprecherin Gabi Priem. „Mieterinnen und Mieter, die aber Mängel in ihrer Wohnung haben (defekte Heizung, defekte Fenster, undichte Rohrleitungen, Schimmel etc.) und deren Eigentümerinnen und Eigentümer die Beseitigung verweigern, können sich mit ihren Anliegen an die Wohnungsaufsicht wenden.“

Das Amt für Soziales und Wohnen könne bei offensichtlichen Mängeln aber auch initiativ tätig werden, nach einer Kontrolle können dann „entsprechende Maßnahmen nach dem Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG NRW) eingeleitet. Sinn des WohnStG ist der Erhalt von lebenswertem und sicherem Wohnraum und wurde zum Wohle der Mieterschaft sowie zum Erhalt des Wohnungsbestandes geschaffen.“

Zwangsgelder für Vermieter sind das letzte Mittel

Bei dem Verfahren, das immer den Erhalt des Wohnraums zum Ziel habe, berücksichtige das Amt die Interessen der Bewohner, genauso aber auch die des Vermieters. „Die Wohnungsaufsicht ist auf dieser Basis grundsätzlich in der Lage, mit den Beteiligten Lösungen zu erarbeiten bzw. diese auch gegen Eigentümerinnen und Eigentümer / Vermieterinnen und Vermieter durchzusetzen. Die Möglichkeit der freiwilligen Abhilfe durch die Eigentümer und Vermieter steht dabei stets im Vordergrund.“

  • Abonnieren Sie unseren Duisburg-Newsletter gratis: Wir schicken Ihnen jeden Abend eine E-Mail mit allen Duisburger Nachrichten und Artikeln des Tages: Hier können Sie den Duisburg-Newsletter direkt bestellen.

Es werden Fristen gesetzt, bis zu denen die Mängel beseitigt werden müssen, verstreichen diese Fristen, stehen dem Amt per Gesetz aber weitere Eskalationsstufen zur Verfügung, zum Beispiel die Androhung von Zwangsgeld. Aber: „Zwangsmittel in jeglicher Form können nur als letztes Mittel genutzt werden. In den meisten Fällen kann den Mieterinnen und Mietern geholfen werden, da die Mängel durch die Eigentümer und Vermieter beseitigt werden.“