Duisburg. Mit einer Anti-AfD-Klausel will die Stadt Duisburg die Partei als Mieterin aus ihren Immobilien aussperren. Warum das funktionieren könnte.

  • Die Stadt Duisburg will für die Vermietung ihrer Immobilien eine Anti-AfD-Klausel einführen
  • Die Stadt Essen musste gegen ihren Willen die Messe an die AfD vermieten
  • Warum das Vorhaben in Duisburg trotzdem klappen könnte

War ihr Bezirksparteitag eine der letzten Veranstaltungen, die die AfD in Duisburg abgehalten hat? Bei städtischen Immobilien jedenfalls könnte es demnächst schwierig für die vom Verfassungsschutz beobachtete Partei werden, einen Mietvertrag zu unterzeichnen: Die Stadt Duisburg prüft eine Maßnahme, die es der AfD erheblich erschweren würde, die Rheinhausenhalle oder andere städtische Liegenschaften anzumieten.

AfD nicht mehr in städtischen Liegenschaften: Diesen Schritt prüft Duisburg jetzt

„Mögliche Änderungen in den Nutzungsbedingungen unserer Immobilien, beispielsweise in Form einer strafbewehrten Unterlassungspflicht gesetzeswidriger Äußerungen, werden derzeit juristisch geprüft“, bestätigt eine Stadtsprecherin.

Mit einer ähnlichen Änderung war jüngst die Stadt Essen vor Gericht daran gescheitert, der AfD den Mietvertrag für ihren Bundesparteitag in der Messe zu kündigen. Duisburg allerdings will eine entscheidende Sache anders machen.

Essen hatte versucht, den Mietvertrag mit der AfD nachträglich um einen Passus zu ergänzen, der die Partei für etwaige strafbare Äußerungen auf ihrem Parteitag zur Verantwortung gezogen hätte – wie zum Beispiel für die verbotene NS-Parole „Alles für Deutschland“, die der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke mehrfach auf Veranstaltungen seiner Partei genutzt hat. Das Gerichtsverfahren gewann die AfD, der Parteitag in der Messe Essen darf stattfinden.

„Für die Vermietungen an Parteien gilt – in Duisburg wie auch anderswo – rechtlich ein Gleichbehandlungsgrundsatz, der die Eigentümer einer Immobilie verpflichtet, Parteien die jeweils gleichen Rechte bei der Nutzung öffentlicher Liegenschaften einzuräumen. Dieser Zwang zur Gleichbehandlung gilt, solange kein Verbot der Partei erfolgt ist“, erläutert die Sprecherin. In Essen fordern mehrere Parteien deshalb jetzt eine grundsätzliche Regelung für die Vermietung städtischer Immobilien.

Stadt Duisburg: „Veranstaltungen von potenziell verfassungsfeindlichen Parteien unterbinden“

Eine solche Regelung wird jetzt auch in Duisburg geprüft. Es bestehe der „Wunsch von Amts- und Mandatsträgern sowie Beschäftigten der Stadt Duisburg, Veranstaltungen von potenziell verfassungsfeindlichen Organisationen und Parteien in den Liegenschaften der Stadt grundsätzlich zu unterbinden“, sagt die Stadtsprecherin. „Die Stadt Duisburg steht für eine offene und bunte Gesellschaft. Unser Duisburg lebt von Vielfalt, von Miteinander und von einem offenen Diskurs.“

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Bei der Realisierung dieses Wunsches muss die Stadt die AfD behandeln wie alle anderen Parteien auch: Dem Wunsch „steht die rechtliche Lage gegenüber, die uns verpflichtet, diese Immobilien im Rahmen der Gleichbehandlung der Parteien zu vermieten. Diesem Rechtsgrundsatz sind wir als Stadt verpflichtet“, sagt die Sprecherin.

Anti-AfD-Passus bei allen Vermietungen an Parteien: Wer nicht unterschreibt, kann nicht mieten

Eine Änderung der Mietkonditionen städtischer Immobilien würde dem nachkommen: So würden alle Parteien gleich behandelt; jeder politische Mieter müsste dann künftig einen Vertrag unterzeichnen, der den entsprechenden Passus enthält. Wer nicht unterschreibt, kann beispielsweise die Rheinhausenhalle nicht mieten.

Unter dem Motto „Duisburg ist echt bunt“ demonstrierten im März 15.000 Menschen für Demokratie und gegen Hass und Hetze in der Innenstadt von Duisburg.
Unter dem Motto „Duisburg ist echt bunt“ demonstrierten im März 15.000 Menschen für Demokratie und gegen Hass und Hetze in der Innenstadt von Duisburg. © FUNKE Foto Services | STEFAN AREND

Dort hielt die AfD zuletzt unter Protesten einen Bezirksparteitag ab. Das war erst kurz zuvor bekannt geworden. Der Vermieter, die Stadttochter Duisburg Kontor, hätte die Anmietung durch die Partei, die vom Verfassungsschutz als rechtsextremer Verdachtsfall eingestuft wird, gern verhindert, sah sich dazu aber juristisch nicht in der Lage. Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes darf die AfD als Mieterin nicht abgelehnt werden; seit 2020 vermietete die Stadt 33 Mal eine ihrer Immobilien an diverse Parteien.

Gründe, die gegen eine Vermietung sprechen, werden laut Stadt „regelmäßig“ geprüft, in Einzelfällen hätten Mietanfragen auch abgelehnt werden müssen, zum Beispiel wegen einer bereits bestehenden Buchung oder Bauarbeiten. Ausschlussbegründungen, sagt die Stadtsprecherin weiter, „müssen – so fordert es die Rechtsprechung – jedoch grundsätzlich nachweisbar sein, eine bloße Behauptung reicht hier nicht aus.“

Von den 33 Vermietungen an Parteien von 2020 bis heute entfallen auf die AfD drei.

>> DIE AFD IN DUISBURG: EINE VERANSTALTUNG WURDE VERBOTEN

  • Eine AfD-Veranstaltung in Duisburg wurde verboten: 2021 wollte die Partei den Volkspark Rheinhausen für den Wahlkampf nutzen. Damals sollte Matthias Helferich, der sich selbst mal als „das freundliche Gesicht des NS“ bezeichnete, als Redner auftreten.
  • Obwohl die SPD den Park seit Jahrzehnten für ihr Parkfest nutzt, mussten die Duisburger Wirtschaftsbetriebe den Park nicht der AfD zur Verfügung stellen.
  • Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied: Das Parkfest sei in erster Linie eine Art Bürgerfest. Die AfD hingegen plane eine Veranstaltung, die den Wahlkampf als Schwerpunkt habe.