Düsseldorf/Iserlohn/Lippstadt. Jugendliche aus Iserlohn und Lippstadt sollen IS-Anschläge geplant haben. Urteil gegen 16-Jährigen in Stuttgart ist bereits gefällt.

Die Vorwürfe gegen die 17-Jährige aus Iserlohn, die 16-Jährige aus Düsseldorf und den 15-Jährigen aus Lippstadt wiegen schwer: Sie sollen sich im Internet im Sinne der Terrororganisation „Islamischer Staat“ radikalisiert haben - und Anschläge auf christliche Kirche geplant haben. Der Anklage zufolge mit dem Ziel, möglichst viele Menschen zu töten.

Seit dem 13. März muss sich das Teenager-Trio wegen des Vorwurfs der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten. Ein damals 16-Jähriger aus Ostfildern im baden-württembergischen Landkreis Esslingen, der zusammen mit den drei NRW-Jugendlichen in Chats Anschlagspläne geschmiedet haben soll, wurde bereits am Freitag, 21. Februar, vom Landgericht Stuttgart verurteilt.

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Zurück zum Düsseldorfer Prozess: Wegen ihres jugendlichen Alters läuft die Hauptverhandlung unter Ausschluss der Öffentlichkeit ab. Benedikt Bilstein vertritt den 15-Jährigen aus Lippstadt, der derzeit 230 Kilometer von seinem Heimatort entfernt in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg in Untersuchungshaft sitzt. „Wegen der nicht-öffentlichen Verhandlung kann ich Ihnen nichts zum bisherigen Prozessverlauf sagen“, so der Fachanwalt für Strafrecht in Lippstadt auf Anfrage der WESTFALENPOST. Er verrät aber, dass für Montag, 24. Februar, der neunte Verhandlungstag terminiert ist.

„Belastend für die Angeklagten“

Der Jurist aus dem Kreis Soest spricht von bislang „sehr langen Verhandlungstagen“. Und sagt: „Sie können sich vorstellen, dass dies für die angeklagten Jugendlichen sehr belastend und anstrengend ist.“

Die Jugendlichen sollen sich im Düsseldorfer Gerichtssaal erstmals persönlich begegnet sein. Vor ihrer Festnahme am Karsamstag des vergangenen Jahres lief ihr Kontakt ausschließlich „über die Online-Welt beziehungsweise soziale Medien“, wie Anwalt Bilstein bereits vor einiger Zeit der WESTFALENPOST geschildert hatte.

Ausgang: Ermittlungen des Hagener Staatsschutzes

NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) hatte nach der Festnahme der drei Jugendlichen wegen Terrorverdachts am Osterwochenende 2024 gegenüber der Presse geschildert, wie man den Teenagern auf die Schliche gekommen war. Demnach hatte der Staatsschutz in Hagen zunächst die 16-Jährige aus Iserlohn („keine Unbekannte für die Polizei“) wegen einer geplanten Ausreise in den „Islamischen Staat“ (Reul: „mit der Absicht zu kämpfen“) im Blick.

Die Hagener Beamten seien bei ihren Ermittlungen auf den Online-Chat mit den beiden anderen angeklagten Jugendlichen gestoßen. An der elektronischen Kommunikation soll auch der damals 16-Jährige aus Ostfildern teilgenommen haben. Auch er war Ostern 2024 festgenommen worden. Das Landgericht Stuttgart hat ihn am Freitag zu einer zweijährigen Jugendhaftstrafe verurteilt, die allerdings zur Bewährung und unter Auflagen ausgesetzt wurde.

Staatsanwaltschaft Stuttgart
Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte einen damals 16-Jährigen aus Ostfildern im Landkreis Esslingen wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat vor dem Landgericht Stuttgart angeklagt. © DPA Images | Bernd Weißbrod

Dem Südwestrundfunk (SWR) zufolge ist der Jugendliche wegen Plänen zum gemeinschaftlichen Mord, Brandstiftung mit Todesfolge und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat verurteilt worden. Wie die Staatsanwaltschaft Stuttgart vor Prozessbeginn ausgeführt hatte, soll er Anleitungen zur Herstellung von Bomben und Molotowcocktails im Internet recherchiert und an seine Chat-Freunde weitergeleitet haben.

Umfassendes Geständnis abgelegt

Dass er eine Bewährungsstrafe erhielt und damit nicht in eine Jugendstrafvollzugsanstalt muss, liege darin begründet, dass der Heranwachsende ein umfassendes Geständnis abgelegt, sich glaubhaft vom islamistischen Gedankengut distanziert und Reue gezeigt habe. Wie der SWR weiter berichtete, habe sich der Jugendliche mit Hilfe von Propagandamaterial im Internet radikalisiert und sich dort mit den drei NRW-Teenagern vernetzt.

Für deren Prozess vor der 6. Strafkammer des Düsseldorfer Landgerichts sind bislang zwölf Verhandlungstage angesetzt. „Aus meiner Sicht“, sagt Anwalt Bilstein, „ist eine Urteilsverkündung Mitte/Ende März durchaus möglich.“