Düsseldorf. Ein Ehepaar bestahl gemeinsam mit den Kindern Senioren in ihren Wohnungen. Sie klauten Goldschmuck und eine Rolex. Jetzt ist das Urteil gesprochen.
„Der Junge hat Durst, haben Sie etwas zu trinken?“ Eine vermeintlich harmlose Frage an der Haustür führte zwischen März und November 2023 in drei Fällen dazu, dass sich das angeklagte Ehepaar mit seinen minderjährigen Kindern unerlaubten Zugang zu Wohnungen von Senioren im Umkreis von Düsseldorf verschaffte. In den Wohnungen entwendeten sie Schmuck im Wert von knapp 15.000 Euro. Damit nicht genug: In einem weiteren Fall nahm das Ehepaar eine Tochter mit zum Juwelier auf der Düsseldorfer Königsallee. Während das Ehepaar vorgab, neue Ringe kaufen zu wollen und sich vom Personal beraten ließ, griff die Tochter in die Auslage und stahl eine wertvolle Rolexuhr.
Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilt den Mann am Dienstag in vier Fällen wegen gemeinschaftlichen Diebstahls zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Seine Frau wirkte an drei Taten mit und wurde mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und zwei Monaten bestraft. Zudem muss das Ehepaar eine Geldstrafe in Höhe von 15.000 Euro zahlen.
Ehepaar räumt Taten ein und entschuldigt sich
Den Trick, den die 32-Jährigen anwandten, war simpel und doch funktionierte er. Gemeinschaftlich mit ihren Kindern klingelten die Angeklagten mehrfach bei Senioren, unter dem Vorwand man müsse zur Toilette und der fünfjährige Sohn habe Durst. Als die Geschädigten der Bitte folgten und die Eltern mit den Kindern in ihre Wohnung ließen, suchten die Angeklagten gezielt nach Schmuckstücken und bestahlen die Opfer gemeinsam mit ihren minderjährigen Kindern. Goldringe, Perlenketten, Armbänder, Armbanduhren und Haustürschlüssel nahmen sie aus den Wohnungen der Senioren mit. Im November 2023 folgte ein Besuch bei einem Juwelier auf der Königsallee in Düsseldorf. Die minderjährige Tochter der Angeklagten bückte sich, während sich die Eltern mit den Verkäufern unterhielten und steckte eine Rolexuhr im Wert von knapp 100.000 Euro ein. Videoaufnahmen einer Überwachungskamera in der Wohnung einer bestohlenen Seniorin überführten die Täter schließlich.
Während der Verhandlung schwiegen die Angeklagten, sie verzogen keine Miene. Das Ehepaar zeigte sich geständig und entschuldigte sich für die Taten. Die vierfache Mutter erhob ihren starren Blick Richtung Boden nur kurz, als ihr Anwalt sagte: „Das Letzte, was meine Mandantin will, ist, dass sie von ihren Kindern getrennt wird und ins Gefängnis muss.“ Der Aussage stimmte sie mit einem verhaltenen Nicken zu. Anschließend fügte sie mit brüchiger Stimme hinzu: „Es tut mir leid“.
Angeklagte waren beide mehrfach vorbestraft
Ihr Ehemann war bereits in neun Fällen vorbestraft. Unter anderem das Fahren ohne Fahrerlaubnis, das Vortäuschen einer Straftat und gemeinschaftlicher gewerblicher Diebstahl wurden dem Angeklagten in der Vergangenheit zum Verhängnis – kurzzeitig war er in Haft. Seine Frau war achtfach vorbestraft und für kurze Zeit in Untersuchungshaft. Der Strafverteidiger schildert den Zeitpunkt der Festnahme seiner Frau als „Schockwelle“ für den Mandanten. Aus diesem Grund habe er auch daraufhin die geklaute Rolex zurückgegeben.
Freiheitsstrafe für beide Angeklagten
„Ich kann nur hoffen, dass ihre Kinder noch nicht für die Zukunft verdorben sind“
Die Freiheitsstrafen für das Ehepaar begründete das Gericht damit, dass die Angeklagten eine Reihe an Vorstrafen aufweisen und ihre nicht strafmündigen Kinder zum Diebstahl anstifteten. Zusätzlich nutzten sie die hilfsbereite Art der Senioren aus, um das Hab und Gut der Geschädigten zu stehlen. Zugunsten der Angeklagten wurde ihnen ausgelegt, dass sie vor Gericht geständig waren und sich für ihr Fehlverhalten entschuldigten.
Richterin Uta Rolke zeigte sich jedoch von dem Geständnis wenig beeindruckt: „Es zeugt von einer ziemlich hohen kriminellen Energie, Ihre Kinder zu den Straftaten mitzunehmen. Ich kann nur hoffen, dass Ihre Kinder noch nicht für die Zukunft verdorben sind.“ Gegen das Urteil kann noch Berufung eingelegt werden. Die Richterin bezweifelt jedoch, dass das Landgericht als nächste Instanz die Strafe heruntersetzen wird.
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