Düsseldorf. Chaotische Zustände herrschten bei der Räumung am Düsseldorfer Flughafen nach Öffnung einer Nottüre. Zwei Männer sollen dafür ein Bußgeld zahlen.

Nach der Räumung der Abflugbereiche am Flughafen Düsseldorf Anfang März dieses Jahres könnten zwei der Mit-Verursacher noch einigermaßen glimpflich davon kommen. Sie sollen ein Bußgeld zahlen. Die in diesem Fall zuständige Bezirksregierung Düsseldorf hat entsprechende Bescheide in Höhe von 2000 beziehungsweise 2500 Euro gegen die beiden damals 22 und 52 Jahre alten Männer erlassen. Der deutsche und der griechische Staatsbürger waren am 1. März hinter einem dritten Mann illegal durch eine Nottüre in der Ebene 1 am Flugsteig B geschlüpft und so in die Sicherheitszone des Flughafens gelangt. Am Airport führte das zu teils chaotischen Zuständen.

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Durch den Gang durch die Nottüre haben die beiden Männer nach Ansicht der Bezirksregierung eine Ordnungswidrigkeit begangen, den „unberechtigten Zutritt zum Luftsicherheitsbereich“. Theoretisch können das sogar mit einer Strafe von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Die unterschiedliche Höhe der Bußgelder in diesem Fall erkläre sich nach Angaben einer Sprecherin dadurch, dass sich einer der beiden Männer im Anschluss an den Vorfall freiwillig bei den Behörden gemeldet habe. Er erhielt also quasi einen „Rabatt“. Der andere musste von den Behörden erst noch ermittelt werden. Beide Männer haben inzwischen Einspruch gegen die Bußgeldbescheide eingelegt. Die Akten seien laut Bezirksregierung nun wieder an die Staatsanwaltschaft gegangen, die über das weitere Vorgehen entscheiden müsse.

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungsverfahren ein

Dabei hatten die Strafverfolgungsbehörden ihr Verfahren wegen des Verdachts des Missbrauchs von Notrufen schon vor längerer Zeit eingestellt. Dass sie beim Gang durch die Türe vorsätzlich gehandelt hätten, könne den Männern nicht nachgewiesen werden, hatte eine Sprecherin der Düsseldorfer Staatsanwaltschaft argumentiert. Strafrechtliche Folgen gibt es also nicht.

Warum sich die beiden Männer überhaupt zu dieser zumindest leichtsinnigen Tat, die von Videokameras dokumentiert worden war, hinreißen ließen, ist bis heute offen. Sie haben weder in ihren ersten Vernehmungen bei der Bundespolizei unmittelbar nach der Räumung noch später im Bußgeldverfahren mit der Bezirksregierung Angaben gemacht. Beide ließen sich von einem Anwalt vertreten. Der dritte Mann, der die Nottüre initial öffnete, ist bis heute unbekannt geblieben. Dass das Trio zusammengehörte, galt stets als unwahrscheinlich.

Flughafen Düsseldorf: Mehr als 40 Flüge fielen aus

Nach dem Auslösen des Alarms gegen 7 Uhr morgens war am Flughafen der komplette Sicherheitsbereich aller Terminals geräumt worden. Gelandete Flugzeuge durften zum Beispiel die Türen nicht öffnen und Passagiere verpassten ihre Flüge. Es waren rund 6500 Menschen von der Räumung betroffen. Mehr als 40 der für den gesamten Tag geplanten über 600 Starts und Landungen fielen ganz aus. Alle bereits kontrollierten Passagiere mussten ein zweites Mal durch den Sicherheitscheck. Auch wenn die Sperrung der Abflugbereiche nach rund zwei Stunden wieder aufgehoben werden konnte, war der Flughafenbetrieb noch am frühen Nachmittag massiv gestört.

Dem Deutschen und dem Griechen bleiben auch zivilrechtliche Konsequenzen erspart - obwohl dem Flughafen durch die Räumung ein beträchtlicher finanzieller Schaden unter anderem durch entfallene Landeentgelte und vor allem die Flugausfälle entstanden sein dürfte. Der Airport habe nach Angaben eines Sprechers zunächst die strafrechtlichen Ermittlungen abgewartet, bei denen auch die Suche nach dem mutmaßlichen „Haupttäter“ letztlich erfolglos blieb: „Aus rechtlichen Gründen könnten wir aber nur gegen diesen vorgehen, auch wenn die anderen beiden involvierten Personen bekannt sind.“ Der Flughafen sei daher in dieser Sache nicht weiter tätig geworden und werde das auch künftig nicht zu, „da dies – nach Einschätzung unserer Juristen – prozessual eher aussichtslos wäre“.

Update: Die beiden ermittelten Männer sind nach der Räumung des Flughafens vergleichsweise glimpflich davon gekommen. Weil sie gegen die im Laufe des weiteren Verfahrens verhängten Bußgeldbescheide in Höhe von 2000 beziehungsweise 2500 Euro Einspruch eingelegt hatten, musste sich das Düsseldorfer Amtsgericht im Sommer 2020 mit dem Vorfall und seinen Konsequenzen befassen. Inzwischen sind die beiden Ordnungswidrigkeitenverfahren komplett abgeschlossen.

Das Amtsgericht reduzierte die Höhe der Strafe wegen der finanziellen Verhältnisse der beiden Männer auf jeweils rund 500 Euro. Bei dem 22-Jährigen handelte es sich um einen Studenten aus Deutschland, der Ältere arbeitete in Griechenland in der Gastronomie und habe wegen der Corona-Pandemie "geringes bzw. kein Einkommen" gehabt, teilte eine Sprecherin des Amtsgerichts mit. Der dritte Mann, der als erstes in den Sicherheitsbereich gegangen sein soll, konnte nicht ermittelt werden.