Düsseldorf/Karlsruhe.. 20 Jahre nach der Tat ist das Verfahren um den Bombenanschlag am S-Bahnhof Wehrhahn in Düsseldorf vorerst abgeschlossen - und es gibt Kritik.

Mehr als 20 Jahre nach dem Bombenanschlag am Düsseldorfer S-Bahnhof Wehrhahn hat der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch eines 2018 am Landgericht Düsseldorf angeklagten Manns bestätigt. Das Urteil bleibt bestehen, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe mitteilte. Im Juli 2000 war an dem Bahnhof eine Bombe explodiert, die neben einer Gruppe von Sprachschülern explodierte - zehn Menschen wurden verletzt und ein ungeborenes Kind im Mutterleib getötet. (Az. 3 StR 124/20)

Die teils jüdischen Sprachschüler stammten aus Russland, der Ukraine und Aserbaidschan. Ein lange als Attentäter Verdächtigter war 2018 mangels eindeutiger Beweise freigesprochen worden.

Wehrhahn-Anschlag: Viele Widersprüche und Erinnerungslücken

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Der heute 54 Jahre alte Angeklagte Ralf S., ein einschlägig bekannter Rechtsradikaler, geriet damals schnell in Verdacht - auch weil er direkt gegenüber der Sprachschule einen Militaria-Laden hatte. Aber 2002 musste die Staatsanwaltschaft das Verfahren einstellen. Erst Jahre später, als ein früherer Mithäftling behauptete, der Mann habe ihm die Tat gestanden, nahmen die Ermittlungen wieder Fahrt auf.

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In dem Prozess am Düsseldorfer Landgericht gab es allerdings keine eindeutigen Spuren oder Beweise, und Zeugen konnten sich nach der langen Zeit kaum erinnern oder verwickelten sich in Widersprüche. Das war den Richtern zu wenig, sie entschieden auf Freispruch. Dagegen hat die Staatsanwaltschaft Revision in Karlsruhe eingelegt.

Der Vorsitzende Richter Rainer Drees hatte in der Urteilsbegründung im Juli 2018 eingeräumt, es sei „sehr schwierig gewesen, sachlich zu urteilen“, weil der Angeklagte sich im Prozess extrem fremdenfeindlich gezeigt und unentwegt gelogen habe. Doch hätten sich die vier Hauptzeugen derart in Widersprüche verwickelt, dass dem Angeklagten keine eindeutige Schuld nachzuweisen sei. Zudem hielt das Gericht den Angeklagten intellektuell und technisch nicht für versiert genug, um eine solche Bombe zu bauen.

Die Staatsanwaltschaft hatte Revision beim BGH eingelegt. Die Bundesanwaltschaft, die vor dem BGH anstelle der Staatsanwaltschaft auftritt, schloss sich diesem Antrag bei der Verhandlung im November allerdings nicht an. Die Aussichten der Revision standen daher von vorn herein nicht gut.

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Nebenkläger: Es wurde nicht gewissenhaft ermittelt

Die Nebenkläger sind jedoch auch heute noch davon überzeugt, dass 2018 der richtige Mann auf der Anklagebank saß. Ihr Bochumer Anwalt Juri Rogner hatte damals vom „schwersten Justizfehler in der Geschichte Düsseldorfs“ gesprochen und zeigte sich auch heute im Gespräch mit dieser Redaktion enttäuscht: „Man wäre es den Opfern schuldig gewesen, dass man vor 20 Jahren gewissenhaft ermittelt hätte, aber das ist nicht geschehen.“ Dass Zeugen nach fast 20 Jahren in ihren Erinnerungen nicht mehr ganz sicher seien, könne jeder nachvollziehen.

Kritik an dem Urteil des Bundesgerichtshofes gibt es auch aus Düsseldorf. Die Überlebenden stünden nun vor einem „Scherbenhaufen der Aufklärung“, heißt es von Seiten der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus (MBR) im Regierungsbezirk Düsseldorf. „Ein bedeutender rechtsterroristischer Akt in der Geschichte der Bundesrepublik bleibt damit ungesühnt und unaufgeklärt“, so Dominik Schumacher, Prozessbeobachter der MBR beim Wehrhahn-Verfahren.​

Forderung nach weiteren Untersuchungen

Auch die Recherche- und Dokumentationsinitiative NSU-Watch NRW, kritisiert das Urteil und die Aufarbeitung des Anschlags. „Wir werden den Anschlag nicht in die Schublade der Geschichte legen, nur weil die Strafjustiz zu der Überzeugung gekommen ist, dass der Angeklagte im Prozess nicht überführt werden konnte. Zu viele Fragen sind noch immer unbeantwortet“, sagt Maria Breczinski, Sprecherin der Initiative. Man fordert einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zu dem Anschlag. ​

Bei der Jüdischen Gemeinde Düsseldorf hatte man schon damit gerechnet, dass das Verfahren vor dem Bundesgerichtshof so ausgehen würde. „Der Bundesgerichtshof hat den Fall nicht inhaltlich, sondern nur auf Formfehler überprüft. Daher hätte es mich sehr gewundert, wenn ein anderes Urteil verkündet worden wäre“, sagt Ran Ronen, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Gemeinde. „Es ist beschämend gegenüber den Opfern, dass sie, so scheint es, nie die Antworten erhalten werden“, sagt Michael Rubinstein, Direktor der Gemeinde. „Die Jüdinnen und Juden, die bei diesem Anschlag zu Schaden gekommen sind, haben offene Wunden, die nie heilen werden. Dass es der Justiz nicht gelingt einen Täter zweifelsohne zu identifizieren und zu verurteilen, macht uns alle sehr betroffen. Für die Opfer ist es ein Gefühl der Ohnmacht und das bedauern wir sehr.“ (mit dpa)