Düsseldorf. Der Baum, der sich an der alten Bastion in der Düsseldorfer Altstadt befindet, sei von mehreren Pilzen befallen, so das Gartenamt.

An der alten Bastionsanlage in der Carlstadt in der Düsseldorfer City soll eine über 200 Jahre alte Rotbuche gefällt werden. „Dieser altehrwürdige Baum liegt mir sehr am Herzen“, sagt Petra Kaiser. Der Baum sei, kurz nachdem Napoleon in Düsseldorf war, zeitgleich mit den Platanen auf der Königsallee gepflanzt worden, weiß die NRZ-Leserin zu berichten. Daher kann sie es „nicht fassen, dass nun dieser Baum gefällt worden soll“. Um die Gründe für die Fällung zu erfahren, hat sie sich ans Gartenamt gewandt. Dort habe sie nur eine allgemeine und unbefriedigende Antwort erhalten, sagt sie.

Insgesamt 1356 Bäume müssen in Düsseldorf weichen

Auf Nachfrage heißt es nun seitens der Stadtverwaltung, dass dieser Baum einer derjenigen 1356 Bäume ist, die jetzt aufgrund der Prüfergebnisse der regelmäßigen Baumkontrollen gefällt werden müssen. „Die Buche ist von einem Pilz, dem Lackporling, befallen“, heißt es in der Antwort weiter. Der Lackporling sei ein parasitärer Pilz, der eine Fäule im Baum verursache und die betroffenen Holzkörper zersetzte. Der Fruchtkörper des Lackporlings „tritt erst zu Tage, wenn eine bereits fortgeschrittene Fäule im Baum vorhanden ist“.

Darüber hinaus weise der Baum weitere Schadmerkmale wie abplatzende Rinde und schwarzen Ausfluss am Stamm auf. Der Ausfluss am Stamm sei Zeichen eines Befalls durch einen weiteren Pilz, dem Phytophthora-Pilz, so das Gartenamt weiter. Dieser sei ebenfalls ein parasitärer Pilz, der den befallenen Baum weiter schwächt und zum Absterben bringt. Aufgrund des Pilzbefalls sei laut Stadt die Stand- und Bruchsicherheit des Baumes also nicht mehr gewährleistet und die Fällung aus Verkehrssicherungsgründen unabdingbar.

Regelmäßige Kontrollen durch die Stadt

Die Buche wurde, wie alle städtischen Bäume, für die das Garten, Friedhofs- und Forstamt zuständig ist, regelmäßig durch geschulte und zertifizierte Baumkontrolleure begutachtet. „Erst wenn die Schadsymptome nicht eindeutig zuzuordnen sind oder eine visuelle Kontrolle nicht ausreicht, wird eine eingehende Untersuchung durchgeführt und gegebenenfalls ein Gutachten erstellt. Dies war im vorliegenden Fall nicht notwendig, da die Schadmerkmale eindeutig sind“, schreibt das Gartenamt dazu. Es soll aber eine Nachpflanzung geben.