Düsseldorf. Bis Februar 2022 sollen keine Gebühren für Außengastronomie erhoben werden. Riesenrad am Burgplatz darf bis 11. April bleiben.

Gute Aussichten für Düsseldorfs Gastronomen: Die Stadt wird - vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates - bis Ende Februar 2022 auf Sondernutzungsgebühren für Außenterrassen verzichten.

"Gerade in diesen schwierigen Zeiten ist es mir ein Anliegen, Menschen zu unterstützen, die unverschuldet in eine Notlage zu geraten drohen", sagt dazu OB Stephan Keller. "Die Umsatzeinbußen sind für viele Gewerbetreibende in diesen Branchen schlicht existenzbedrohend. Eine Vielzahl von Arbeitsplätzen ist akut gefährdet."

Düsseldorf hat zu Top-Zeiten 1100 Außenterrassen

Die Ratsvorlage zum Verzicht auf die Sondernutzungsgebühr wird zunächst am Mittwoch, 13. Januar, im Ordnungs- und Verkehrsausschuss (OVA), anschließend im Haupt- und Finanzausschuss (25. Januar) und abschließend am Donnerstag, 4. Februar, im Stadtrat behandelt werden. Dass der Rat für die Gastronomen entscheidet, scheint dabei nur Formsache zu sein.

Während der Hauptsaison von März bis Oktober werden in Düsseldorf rund 1100 und in der Nebensaison von November bis Februar rund 400 Gaststätten mit einer Terrasse im öffentlichen Straßenraum betrieben. Die Nutzung öffentlicher Straßen für gastronomische Zwecke bedarf einer Erlaubnis nach dem Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen beziehungsweise nach dem Bundesfernstraßengesetz. Für die Straßennutzung sind in der Regel Gebühren zu entrichten. Im Einzelfall können jedoch Sondernutzungsgebühren ganz oder teilweise erlassen werden, wenn ihre Erhebung nach Lage des Falles "unbillig" wäre, wie es im entsprechenden Gesetzesparagrafen heißt. Dies ist durch die Corona-Pandemie laut der Verwaltungsvorlage der Fall.

Oscar Bruch darf bis Ostern bleiben

Eine weitere Vorlage, die die Stadtverwaltung am Mittwoch, 13. Januar, in den OVA einbringen wird, sieht vor, dass das Riesenrad auf dem Burgplatz statt bis 10. Januar noch bis 11. April dort stehen bleiben kann. Aufgrund der Einschränkungen des Betriebes durch die Pandemie wie der vollständigen Betriebseinstellung noch bis mindestens Ende Januar hatte Betreiber Oscar Bruch eine Verlängerung der Standzeit bis Ostern gewünscht.

Verkaufsstände werden nur im kleineren Rahmen um das Riesenrad gruppiert. Wenn es wieder gesetzlich zulässig ist, darf das Rad sich - ohne Beschallung - von 10 bis 22 Uhr drehen und Besucher befördern. Die Verlängerung der Spielzeit sei auch deshalb möglich, weil in diesem Jahr kein Karnevalszelt auf dem Burgplatz aufgestellt werde, heißt es seitens der Stadt.

"Eine lebendige Gastronomie und Schausteller-Events gehören zum Düsseldorfer Stadtleben dazu. Dies gilt es zu erhalten", so OB Keller.