Düsseldorf.. Schreckliche Tat an einem so harmlosen Ort: Am Wasserspielplatz im Volksgarten soll ein Junge (14) ein sechsjähriges Mädchen ins Gebüsch gelockt und das Kind dort vergewaltigt haben. Seit Dienstag steht der junge Täter wegen schweren Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Düsseldorf.
Der 4. Juni 2011 war ein heißer Sommertag, viele Kinder tummelten sich auf dem Spielplatz. Ein sechs Jahre altes Mädchen hatte ihrem erwachsenen Begleiter versprochen, sich regelmäßig bei ihm zu melden. Als sie nicht erschien, machte er sich auf die Suche, fand das Mädchen schließlich im Gebüsch. Ein 14 Jahre alter Jugendlicher soll sie dorthin gelockt und vergewaltigt haben. Seit Dienstag muss er sich wegen schweren Kindesmissbrauchs vor dem Landgericht Düsseldorf verantworten.
Von dem Kind, das danach in psychologischer Behandlung war, eine Aussage zu bekommen, war zunächst schwierig. Gut zwei Wochen nach der Tat ging die Polizei an die Öffentlichkeit, suchte den Täter mit einem Phantombild. Der war bald identifiziert: ein Junge, gerade 14 Jahre alt geworden.
Anregung soll Pornofilm auf Handy gegeben haben
Er soll die Tat gleich zugegeben haben. Auch im Prozess, der wegen seines Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, soll er die Vorwürfe eingeräumt haben. Er gab zu, zuvor zwei oder drei kleine Mädchen gefragt zu haben, ob sie ein Geheimversteck haben. Hätten sie "Ja" gesagt, hätte er vorgeschlagen dort hin zu gehen. Bei "Nein" wollte er ihnen sein Geheimversteck zeigen.
So soll er auch die Sechsjährige an die schwer einsehbare Stelle gelockt haben. Dort soll er zunächst diverse Utensilien an ihrem Körper ausprobiert haben, die er bei sich hatte. Anschließend soll er sie vergewaltigt haben. Eine Anregung für sein Tun habe er aus einem Pornofilm, den er auf einem Handy gesehen hat.
Dem durch den Prozess beeindruckten Jugendlichen soll inzwischen klar sein, dass er falsch gehandelt hat. Das Gericht muss klären, ob er die nötige „Verantwortungsreife“ hatte, um strafrechtlich belangt zu werden, und ob er schuldfähig war.
Er ist der Polizei bisher nicht aufgefallen, lebte aber wegen schwieriger Familienverhältnisse in einer Jugendeinrichtung. Seit seiner Festnahme ist er in einer speziellen Einrichtung für straffällige Jugendliche untergebracht, in der er engmaschig betreut wird. Angesichts seines Alters wird wohl auch das Urteil seine weitere Erziehung in den Vordergrund stellen. Es ist für den 23. November geplant.