Düsseldorf. Weil er abgeschoben wurde, musste der Mann die letzten viereinhalb Jahre der Haft nicht mehr verbüßen. Das änderte sich mit der Wiedereinreise.

Ein 38-jähriger Mann aus der Türkei hat am Freitagabend bei der Einreise nach Deutschland eine böse Überraschung erlebt: Bei seiner Ankunft am Düsseldorfer Flughafen stellte die Bundespolizei einen Haftbefehl gegen ihn aus. Er muss nun für 1654 Tage ins Gefängnis.

Der 38-Jährige war nach Angaben der Polizei bereits im Juli 2015 wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und unerlaubtem Führen einer Schusswaffe zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. „Im März 2019 wurde von der Vollstreckung der Reststrafe von 1654 Tagen zum Zwecke der Abschiebung abgesehen“, schreibt die Polizei. 

Als der Mann am Freitag nach Deutschland einreisen wollte, habe die Bundespolizei festgestellt, „dass er bei der Wiedereinreise in das Bundesgebiet diese Reststrafe noch zu verbüßen hat“. Der 38-Jährige sei nach seiner Festnahme in die Justizvollzugsanstalt gebracht worden.    

Vor Abflug in die Türkei: Niederländer muss 1200 Euro zahlen

Auch einen 43-jährigen Niederländer habe die Bundespolizei am Freitagnachmittag bei der Ausreise in die Türkei kontrolliert. „Hierbei wurde die Festnahme zur Strafvollstreckung wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort der Staatsanwaltschaft Düsseldorf festgestellt", so die Polizei.  

Der Mann sei im August 2019 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt worden. Zudem wurde ihm für neun Monate der Führerschein entzogen. Der 43-Jährige habe die Ersatzfreiheitsstrafe verhindern können, indem er die Geldstrafe von insgesamt 1200 Euro beglich. (def)