Düsseldorf. Der Bewegungsradius soll für Bewohner von Corona-Hotspots auf 15 Kilometer begrenzt werden. So sähe die Einschränkung für Düsseldorfer aus.
In Deutschland werden die Corona-Maßnahmen weiter verschärft. Bund und Länder haben sich auch auf eine Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 Kilometer in Hotspot-Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 200 Fällen pro 100.000 Einwohner geeinigt, erklärte Bundeskanzlerin Angela Merkel am Dienstagabend.
Die 15-Kilometer-Regel soll nicht nur für Landkreise gelten, sondern auch für kreisfreie Städte wie Düsseldorf, bestätigte am Dienstagabend NRW-Ministerpräsident Armin Laschet bei seiner Pressekonferenz. In Düsseldorf liegt die 7-Tage-Inzidenz derzeit aber nur bei 86,9 (Stand 6. Januar 2021) und damit glücklicherweise deutlich unter der Grenze von 200. Aber was, wenn die Inzidenz in Düsseldorf wieder steigt oder die Grenze von 200 gesenkt wird? Wie sehen die Regeln dann aus?
Bei der Stadtverwaltung Düsseldorf liegen dazu noch keine weiteren Informationen vor, wie ein Pressesprecher auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt. Man warte derzeit auf die entsprechende Rechtsverordnung, die das Land NRW ausarbeitet.
15-Kilometer-Radius: Wohin dürften Düsseldorfer noch fahren?
Aus Berlin hieß es am Dienstag: Bezugspunkt für die 15 Kilometer soll laut Angela Merkel jedoch nicht die jeweilige Wohnadresse sein. Im Stadtgebiet betroffener Großstädte sollen sich die Menschen also weiter frei bewegen können, ohne auf die 15 Kilometer achten zu müssen – alles andere sei „nicht praktikabel“ und nicht kontrollierbar, so die Kanzlerin.
Die 25,5 Kilometer vom nördlichsten bis zum südlichsten Zipfel des Düsseldorfer Stadtgebietes dürften alle Düsseldorfer also weiterhin zurücklegen, ab der Stadtgrenze dann aber offiziell nicht mehr als 15 Kilometer. Fahrten nach Neuss oder Leverkusen wären also noch möglich, Ausflüge nach Wuppertal oder in den Duisburger Norden wären für Düsseldorfer mitunter bereits grenzwertig, Fahrten nach Köln, Aachen oder Dortmund hingegen wären nicht erlaubt – sofern sie keine triftigen Gründe haben, wie etwa bei Fahrten zu Ärzten oder zur Arbeit.