Düsseldorf. Auf die Debatte über Pferde in Karnevalszügen reagiert NRW mit Richtlinien für Vereine. Dabei spielt auch das Gewicht der Reiter eine Rolle.
Das Land NRW reagiert auf Debatten über Pferde in Karnevalsumzügen: Das Umweltministerium hat Leitlinien für Behörden und Vereine erstellen lassen, die „einen größtmöglichen Schutz der Pferde und der Sicherheit von Beteiligten und Zuschauern“ gewährleisten sollen. Dazu gehören ein Handy-Verbot, Dopingkontrollen und ein Verbot von übergewichtigen Reitern.
Tierschützer fordern Pferdeverbot im Düsseldorfer KarnevalIn den vorläufigen Richtlinien, die nach der diesjährigen Session bewertet werden sollen, heißt es unter anderem: „Der Konsum von Alkohol und anderen Drogen vor und während der Veranstaltung ist für alle mit den Pferden befassten Personen ausnahmslos untersagt“. Auch Rauchen und Handynutzung sind verboten. Die Tiere müssen laut Richtlinie gesund und auf einen Umzug vorbereitet sein. Ein Dopingverbot werde „stichprobenartig kontrolliert“.
Tierarzt soll schnell beim Pferd sein
Die Reiter müssen Praxis nachweisen, den Deutschen Reitpass besitzen und ein „geeignetes Verhältnis“ zur Konstitution des Pferdes haben: „Das Gewicht Reitender darf nicht mehr als 15% des Pferdegewichtes betragen.“ Zudem muss es Ausweichmöglichkeiten für Pferde und Kutschen geben, um Engstellen zu vermeiden. Ein Tierarzt soll in zehn Minuten beim Pferd sein. Die Positionierung vor oder hinter einer Musikkapelle ist untersagt.
Nach einem Unfall mit Kutschpferden beim Kölner Rosenmontagszug hatte das Umweltministerium 2018 eine Arbeitsgruppe ins Leben gerufen. Basierend auf ihren Empfehlungen wurden die Leitlinien gestaltet. Sie sollen laut Ministerium nach der Session mit den Vereinen unter anderem bezüglich ihrer Praxistauglichkeit bewertet werden. (dpa)