Düsseldorf. Die Ladesäule und das Auto dürfen nicht im Vorgarten stehen, sagt die Stadt Düsseldorf. Der Fall soll neu geprüft werden
Petra und Gerd Winkelmann haben zwei Autos. Das eine 13 Jahre alt, das andere 16. Einer ein Benziner, der andere ein Diesel. So langsam ist die Zeit gekommen, sich nach einem neuen Modell umzuschauen, finden die beiden. „Uns würde eins auch reichen“, sagt der 75-Jährige, der hin und wieder freiberuflich arbeitet, im Finanzdienstleistungssektor. Seine Frau ist Rentnerin. Am liebsten würde sich das Paar ein Elektroauto zulegen, seit knapp einem Jahr schaut es sich um bei Händlern und hat nach einer Probefahrt mit einem Tesla auch einen Favoriten ausgemacht. „Das hat schon Spaß gemacht“, sagt Winkelmann.
Auto darf nicht im Vorgarten abgestellt werden
Die Diskussion um Fahrverbote, CO2-Ausstoß und die Umweltspuren haben ihn bei seiner Entscheidung bestärkt. Und nicht zuletzt will er der Umwelt zuliebe ein Auto kaufen, dass keine Abgase ausstößt, „zur Verbesserung der persönlichen Ökobilanz“, sagt Gerd Winkelmann. Doch sein Vorhaben scheitert offenbar an der Bürokratie der Stadt.
Denn Gerd und Petra Winkelmann müssten eine Ladestation oder eine sogenannte Wallbox in ihrem Vorgarten installieren, um das Auto mit Strom auftanken zu können. Weil das Paar aber in der Siedlung Freiheit in Vennhausen lebt, in der eine strenge Erhaltungssatzung gilt, dürfte es das Auto nicht im Vorgarten parken – auch wenn es mehr als genug Platz dort gäbe. „Ich kann doch nicht mit der Kabeltrommel auf die andere Straßenseite rennen“, sagt Gerd Winkelmann, der bereits Anfang Juli 2019 sein Vorhaben der Stadt mitteilte und im Januar nun den Ablehnungsbescheid bekam.
Ausnahmen sind möglich
„Der von Ihnen gewünschte Stellplatz ist außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche und außerhalb von Flächen für Stellplätze oder Garagen geplant“, heißt es unter anderem in dem Schreiben. Und weiter: „In Einzelfällen können Stellplätze zugelassen werden. Voraussetzung für die Zulassung einer Ausnahme ist, dass nachbarliche Interessen nicht beeinträchtigt werden und aus Sicht öffentlicher Belange (Gestaltung, Umweltschutz, Sicherheit) keine Bedenken bestehen.“
Stadt kann Auflagen machen
Das können Petra und Gerd Winkelmann nicht nachvollziehen. „Offenbar fürchtet die Stadt, dass künftig alle auf ihrem Grundstück parken“, glaubt Petra Winkelmann, die in dem Haus in der Siedlung Freiheit aufgewachsen ist und genau mitbekommen hat, wie sehr der eigentlich zu erhaltende Siedlungscharakter immer mehr aufgeweicht wurde. „Die Stadt könnte ja auch Auflagen machen“, sagt ihr Mann. Etwa nur das Parken für E-Fahrzeuge auf dem Grundstück erlauben oder nur in der Zeit des Ladevorgangs. Was die Winkelmanns zusätzlich irritiert ist, dass das benachbarte Grundstück Stellplätze im Vorgarten hat. Die könnten aber nicht zur Beurteilung des Falls herangezogen werden, da es dort um Geschosswohnungsbau handelt. „Die im Plangebiet typische und überwiegend vorhandene Baustruktur besteht aus Einfamilienwohnhäusern“, erklärt die Stadt im Ablehnungsbescheid.
Fall wird erneut geprüft
Die Stadt prüft nach einer Anfrage unserer Redaktion den Fall noch mal. Sollte sie sich umentscheiden, müsste es die Zustimmung der Bezirksvertretung geben, sagt ein Sprecher. Fest steht, dass Düsseldorf viel unternimmt, um das Klima zu verbessern. 2018 startete die Landeshauptstadt zum Beispiel die Kampagne „Mach’s! Für dich und Düsseldorf“, mit der Einwohner und Besucher zu klimafreundlichem Alltagshandeln motiviert werden sollen. Auch das Thema E-Mobilität ist für die Stadt wichtig, „elektrisch angetriebene Fahrzeuge verursachen lokal weniger Emissionen als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor“, heißt es auf der Internetseite der Landeshauptstadt. Weil sie Potenziale für die Verbesserung der städtischen Lebensqualität biete. Deshalb dürfen Besitzer von E-Autos auf den Umweltspuren fahren. Einen weiteren Anreiz schafft die Stadt, indem sie E-Auto-Besitzern zeitlich befristetes kostenfreies Parken ermöglicht.