An Rhein und Ruhr. In den Schulen fällt am 4. April die Maskenpflicht trotz hoher Infektionszahlen. Zu Alleingängen einzelner Schulen hat NRW eine klare Haltung.
Die Zahl positiver Corona-Fälle in den Schulen nimmt in Nordrhein-Westfalen immer weiter zu. Das teilte das Schulministerium auf NRZ-Nachfrage mit. Bei der letzten Abfrage mit Stichtag 16. März meldeten die Schulen, dass 85.882 Schülerinnen und Schüler wegen der Pandemie nicht am Unterricht teilnehmen konnten. Mehr als 52.000 von ihnen aufgrund einer Infektion mit dem Virus. In der Vorwoche waren es noch rund 45.000 positive Fälle in der Schülerschaft, also etwa 13 Prozent weniger. Ein Trend, der nicht neu ist.
Und trotzdem werden viele Schutzmaßnahmen bald aufgehoben. Allen voran die Maskenpflicht im Klassenzimmer, die ab dem 2. April Geschichte ist. Diese bundesweit getroffene Entscheidung stößt auf starken Gegenwind von vielen Seiten. Die Landesregierung konnte das Ende der Maßnahme zwar um zwei Wochen herauszögern. Dass die Masken fallen werden, konnte sie jedoch nicht verhindern.
Schüler fühlen sich von Politik im Stich gelassen – Sorge um vorerkrankte Mitschüler
„Wir waren geschockt und haben uns tatsächlich ein Stück weit verarscht gefühlt“, berichtet Janis Druschke unverblümt von dem Moment, indem seine Kolleginnen und Kollegen von der Landesschülervertretung (LSV) und er die Nachricht schwarz auf weiß vor sich hatten. Der 16-jährige Duisburger hatte sich noch vor gut einem Monat an einer deutschlandweiten Petition beteiligt, die von der Bundes- und Landesregierung mehr Schutz gefordert hat. Entsprechend groß ist jetzt die Ernüchterung, dass die Kinder und Jugendlichen der Gefahr des Virus noch intensiver ausgesetzt werden. „Auf uns wirkt es wie eine Erklärung der Politik, aufzugeben.“
Zwar gebe es in der Schülerschaft auch einige, die nach mehr als zwei Jahren die Maßnahmen leid seien. „Wirklich zufrieden und sicher fühlt sich aber niemand mit dem Ende der Maskenpflicht“, so Druschke. Darum sei die Bereitschaft groß, trotz Aufhebung der Pflicht aus eigenem Antrieb weiter Maske zu tragen. Auch um vorerkrankte Mitschüler zu schützen, welche die Entscheidung „durchaus besorgt“ aufgenommen hätten.
Virologe rät: So schützen sich Schüler trotz Maskenpflicht-Aus vor Corona
Diese Sorge kann Prof. Sebastian Voigt sehr gut verstehen. Der stellvertretende Leiter des Instituts für Virologie am Uniklinikum Essen hält es für „gut möglich“, dass durch die Aufhebung der Schutzmaßnahmen in den Schulen noch mehr Kinder und Jugendliche erkranken als ohnehin schon. Denn das Plateau, also den Wendepunkt in der aktuellen Omikron-Welle, hält der Virologe noch nicht für erreicht. Er rät daher: „Gerade in Innenräumen schützt die Maske nach wie vor sehr gut. Vor dem Hintergrund der steigenden Fallzahlen ist es wichtig, weiter freiwillig eine FFP2-Maske aufzusetzen und anderen Menschen nicht zu nahe zu kommen.“
Auch unter den Lehrkräften gibt es momentan viele Ausfälle. Daher kritisiert Ayla Çelik von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), dass am 8. April auch die verpflichtenden Tests in Schulen und Kitas eingestellt werden, ohne Sicherheit durch andere Maßnahmen wie Luftfilter zu gewährleisten. Gegenüber der Deutschen Presseagentur sagte sie: „Wie dann Präsenzunterricht und Kita-Alltag verlässlich aufrechterhalten werden können, steht in den Sternen.“
Schulministerium stellt klar: Keine Alleingänge von einzelnen Schulen erlaubt
Daher gibt es unter den Schulen erste Überlegungen, ob man nicht eine eigene Maskenpflicht vorschreiben könnte. Diese sind auch der Stadt Düsseldorf bekannt. Als Schulträger sei der Wegfall der Maskenpflicht nicht zu vertreten. „Für die Zeit nach dem 2. April können wir nur inständig hoffen, dass die Bundesregierung dieses Infektionsschutzgesetz nochmals überarbeitet“, heißt es aus der Stadtpressestelle. Ob, inwieweit und welche Schulen an einer Maskenpflicht festhalten möchten, müssten diese mit der Schülerschaft und den Eltern besprechen.
Doch das Infektionsschutzgesetz erstickt diese Überlegungen bereits im Keim. Auf Nachfrage heißt es aus dem Schulministerium, dass es „keine schulrechtliche Handhabe gibt, die Maskenpflicht durchzusetzen. Das freiwillige Tragen der Maske bleibt natürlich unbenommen.“ Das bedeutet: Alleingänge von Schulen sind nicht erlaubt. Wer keine Maske tragen möchte, muss das auch nicht – auch wenn viele Schüler, Lehrerinnen und Eltern das sicherlich nicht gern hören...