Dinslaken. Der Stadtrat hatte über die weitere Finanzierung der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale zu entscheiden. Das ist das Ergebnis.

Wenn die Nebenkostenabrechnung, die der Vermieter geschickt hat, Fragen aufwirft, wenn es darum geht, das Haus energetisch zu sanieren oder wenn an der Haustür ein Geschäft abgeschlossen wurde, das nun wieder rückgängig gemacht werden soll. In diesen Fällen kann ein Besuch bei der Beratungsstelle der Verbraucherberatung helfen. Seit vielen Jahren besteht in Dinslaken das Angebot in der Altstadt. Auch in den Jahren bis 2029 können sich Verbraucher an die Mitarbeiter wenden. Das hat unter anderem mit einer Entscheidung zu tun, die der Dinslakener Stadtrat Anfang des Monats getroffen hat.

Das Beratungsangebot für Verbraucher wird aus öffentlichen Mitteln finanziert. Das Land NRW trägt 50 Prozent der Kosten, der Kreis Wesel und die Stadt Dinslaken übernehmen jeweils 25 Prozent.

Der Rat hat mehrheitlich beschlossen, die finanzielle Beteiligung der Stadt Dinslaken von effektiv 25 Prozent an den Kosten der Verbraucherberatungsstelle Dinslaken für den Vertragszeitraum 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029 weiterzuführen. Zuletzt hatten die Stadt und der Kreis im Jahr 2019 mit der Verbraucherzentrale NRW eine vertragliche Vereinbarung zur Sicherstellung und Finanzierung der Verbraucherberatung in Dinslaken getroffen. Schon damals hatten sich die Beteiligten bereiterklärt, das Vertragsverhältnis über den 31. Dezember 2024 hinaus fortzuführen.

Die Öffnungszeiten

Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale befindet sich in der Dinslakener Altstadt an Duisburger Straße 21 und hat diese Öffnungszeiten: montags von 10 bis 13 sowie von 14 bis 17 Uhr, dienstags von 9 bis 14 Uhr, donnerstags von 10 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr.

Termine können unter der Telefonnummer 02064/4564701 vereinbart werden.

Für das Jahr 2024 zahlt die Stadt Dinslaken einen Zuschuss in Höhe von 66.600 Euro (Moers: 63.450 Euro; Wesel: 65.050), für die Jahre 25 bis 27 beläuft er sich auf 65.500 Euro pro Jahr (Moers: 69.650 Euro; Wesel: 67.600 Euro) und für die Jahre 28 und 29 jeweils 73.100 Euro (Moers: 77.900 Euro; Wesel: 75.000 Euro). Diese Zahlen beruhen auf den Kostenkalkulationen der Verbraucherzentrale NRW für den Betrieb der drei Beratungsstellen im Kreisgebiet. Die Kostensteigerungen sind laut Stadtverwaltung, bei den Personalkosten auf anstehende Tariferhöhungen und Stufensprünge zurückzuführen. Bei den Sachkosten der drei Beratungsstellen haben sich die Positionen Energie und Miete nach oben entwickelt.

Das Land NRW hat eine weitere Kostenbeteiligung in Höhe von 50 Prozent zugesagt. Sie gilt, wie es in der Vorlage der Stadtverwaltung heißt, als gesichert. Die Landesmittel sind aber an die Beteiligung der Standortkommunen gekoppelt.