Das Verfahren der Absetzung der Gleichstellungsbeauftragten war unwürdig und peinlich. Wer nun den Schaden davonträgt.

Hat die Gleichstellungsbeauftragte nun doch nicht zu engagiert gleichgestellt? Oder gab es einen förmlichen Fehler bei der Amtsenthebung durch die Bürgermeisterin Michaela Eislöffel? Das wird das Arbeitsgericht in der Begründung seines Urteils darlegen. Fest steht: Der Richterspruch ist eine Ohrfeige für die Stadtverwaltung und deren Chefin.

Das ganze Verfahren, der Umgang mit einer verdienten, langjährigen Mitarbeiterin - das war einfach peinlich und unwürdig: die Begründung für die Absetzung in einem vierseitigen Schreiben an die Politik, das Rückschlüsse auf persönliche Animositäten zuließ; die sofortige Presseerklärung, nachdem die NRW-Familienministerin lediglich die Mitteilung an die Ratsleute für zulässig erklärt hat; der Versuch, öffentlichen Protest gegen die Absetzung der Gleichstellungsbeauftragten am Aktionstag gegen Gewalt an Frauen zu unterbinden.

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Und der Richterspruch ist ein Etappensieg für Karin Budahn-Diallo - sowie für ihr Anliegen: die Gleichstellung von Mann und Frau, für die sie sich vehement und streitbar, aber offenbar ihrem Amt entsprechend eingesetzt hat. Nicht umsonst verleiht das Landesgleichstellungsgesetz den Gleichstellungsbeauftragten ganz besondere Rechte.

Und jetzt? Das Urteil in Form einer Berufung anzuzweifeln und die nächste Instanz zu bemühen, ist das Recht der Stadtverwaltung - könnte aber auch die Liste der Peinlichkeiten fortsetzen. Der entstandene Schaden ist bereits groß genug. Für Karin Budahn-Diallo persönlich und für die Gleichstellung. Denn von ihr angestoßene Projekte in Dinslaken sind nun ein Jahr lang liegengeblieben. Sie habe der Stadtverwaltung Schaden zugefügt und ihrem persönlichen Ansehen, also dem der Bürgermeisterin geschadet - das hat Michaela Eislöffel Karin Budahn-Diallo in dem Brief an die Ratsleute unterstellt. Nach derzeitigem Stand sieht es so aus, als habe die Bürgermeisterin das ganz allein geschafft.