Dinslaken. Vor knapp einem Jahr hat Dinslakens Bürgermeisterin die Gleichstellungsbeauftragte ihres Amtes enthoben. Nun gibt es ein Urteil zur Rechtmäßigkeit.

Vor knapp einem Jahr hat Dinslakens Bürgermeisterin Michaela Eislöffel überraschend die langjährige Gleichstellungsbeauftragte Karin Budahn-Diallo ihres Amtes enthoben und innerhalb der Stadtverwaltung versetzt. Sowohl die Tatsache als solche als auch die Umstände der Versetzung haben Wellen geschlagen. War die Amtsenthebung rechtmäßig? Dazu gab es verschiedene Stellungnahmen. Nun urteilte das Gericht - und gab Karin Budahn-Diallo Recht.

Die parteilose Bürgermeisterin hatte den Stadtverordneten die Amtsenthebung in einem vierseitigen Brief mit teils persönlichen Vorwürfen der Gleichstellungsbeauftragten gegenüber erklärt. Ein „ungeheuerliches Vorgehen“, fand damals nicht nur Anke Schott, ehemalige Gleichstellungsbeauftragte der Gemeinde Hünxe, die sich deswegen an den Landrat wandte. Ihr Vorwurf: Michaela Eislöffel habe mit der Amtsenthebung der unbequemen Gleichstellungsbeauftragten gegen das Landesgleichstellungsgesetz verstoßen.

Zugleich setzten sich weitere ehemalige Gleichstellungsbeauftragte aus dem Kreis Wesel und zahlreiche bekannte Menschen aus Dinslaken auch auf einer Unterschriftenliste für Karin Budahn-Diallo ein - darunter auch der ehemalige Bürgermeister Dr. Michael Heidinger (SPD), der jahrelang mit der Gleichstellungsbeauftragten zusammen gearbeitet hatte. Anders als dieser konnte Michaela Eislöffel „eine Unterstützung und Beratung der Dienststelle durch die Leitung der Stabsstelle Gleichstellung nicht mehr erkennen“ und sprach in dem Brief an die Stadtverordneten von einer „nachhaltigen Störung des Vertrauensverhältnisses und des Koordinationsverhältnisses zwischen der Gleichstellungsbeauftragten und mir.“

Sogar der Landtag befasste sich auf Anfrage der SPD mit dem Vorgang. Josefine Paul, NRW-Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration, erklärte daraufhin zwar die Art und Weise, in der die Bürgermeisterin die Ratsleute über die Abberufung informiert hat, für rechtens. Zu den Vorwürfen der Bürgermeisterin gegenüber der Gleichstellungsbeauftragten und zur Rechtmäßigkeit des Vorgangs selbst äußerte sie sich aber nicht.

So urteilt das Arbeitsgericht Wesel

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Der Fall lag zunächst beim Arbeitsgericht Wesel und wanderte dann zum Landesarbeitsgericht. Dabei sei es aber nicht um Inhalte, sondern nur um Fragen der Zuständigkeit gegangen, erklärt ein Sprecher des Arbeitsgerichts Wesel. Das Landesarbeitsgericht verwies den Fall zurück nach Wesel. Dort wurde nun so geurteilt: Die Abberufung von Karin Budahn-Diallo als Gleichstellungsbeauftragte im November 2023 sei „unwirksam“ - ebenso ihre offizielle Umsetzung innerhalb der Stadtverwaltung in den Allgemeinen Sozialen Dienst. Die Kosten des Rechtsstreits müssen Stadt und Karin Budahn-Diallo jeweils zur Hälfte tragen. Ein Teil der Klage wurde abgewiesen, weil er sich durch die Unwirksamkeit der Abberufung und Umsetzung erledigt hat. Der Streitwert wurde auf 22.712 Euro festgesetzt. Die Urteilsbegründung erfolge später, erklärt ein Sprecher des Arbeitsgerichts auf Nachfrage. Berufung ist grundsätzlich möglich, ansonsten wird das Urteil innerhalb von vier Wochen rechtskräftig. „Die Verwaltung wartet zunächst auf die Urteilsbegründung und wird sich dazu rechtlich beraten lassen“, heißt es aus der städtischen Pressestelle.

Stadt schreibt Stelle der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten erneut aus

Obwohl die Gemeindeordnung NRW das vorschreibt, hat Dinslaken seit der Versetzung von Karin Buddahn-Diallo keine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mehr. Auch die Stelle der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten ist seit mehr als einem halben Jahr vakant. Auf der Homepage der Stadt Dinslaken ist das Feld der „Ansprechpartner*innen“ im Bereich der Gleichstellungsstelle leer.

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Wer kümmert sich um Belange der Gleichstellung?

Auch die Veranstaltungsreihen, die die vorherige, langjährige Gleichstellungsbeauftragte auf den Weg gebracht hat, scheinen brach zu liegen- wie etwa die FrauKe-Reihe, die Frauen in Kabarett und Kleinkunst förderte. Allerdings ist die Gleichstellungsbeauftragte vor allem auch in Personalfragen zuständig. Diese Aufgaben nehme seither Christiane Wenzel, Leiterin des Geschäftsbereichs Bürgerservice, Recht und Ordnung, wahr, erklärt die Stadt Dinslaken auf Nachfrage der NRZ.

Nun hat die Stadt die Stelle der stellvertretenden Gleichstellungsbeauftragten neu ausgeschrieben. Die Bewerberin auf die vorherige Ausschreibung im Frühjahr hat zurückgezogen. Die Bewerbungsfrist endet nun am 10. November.