Dinslaken. Im Finanzausschuss wurde über die Vorlage zu den Grundsteuern diskutiert. Es wurde bezweifelt, dass die vorgeschlage Erhöhung ausreichen wird.

Ob Immobilienbesitzer bis Ende des Jahres wissen, wohin die Reise bei den Grundsteuern geht, ist noch offen. Auf der Tagesordnung des Finanzausschusses stand zwar der Punkt „Steuerhebesätze für die Realsteuer 2025“, aber eine Entscheidung wurde nicht getroffen. Aus der von Kämmerer Achim Thomae verfassten Beschlussvorlage wurde eine Berichtsvorlage. Würde man die Sätze nicht ändern, fehlten im städtischen Haushalt noch einmal 2,6 Millionen Euro. Aber nicht nur das sorgte im Ausschuss für eine Diskussion und Nachfragen.

In der Vorlage heißt es, dass der Hebesatz für die Grundsteuer B von 648 auf 793 Prozent steigen soll. Zudem soll die Gewerbesteuer von 460 auf 495 Prozent erhöht werden. Das würde einen Nettoertrag von 2,1 Millionen Euro bedeuten. Und es wird erwähnt, dass die kommunalen Spitzenverbände bisher empfohlen haben, keine differenzierten Hebesätze zu erlassen. Warum es eine Berichtsvorlage sei, ob durch die Hintertür die Stadtkasse durch eine Steuererhöhung gefüllt werden soll? Um diese Frage ging es in der Diskussion im Finanzausschuss, der am Dienstag im Ratssaal tagte.

Heinz Wansing, Vorsitzender der CDU-Ratsfraktion, lenkte den Blick auf den eigentlich entscheidenden Punkt bei der Frage, wie hoch die Steuern steigern werden. Es geht hierbei um die Frage, ob die Vorschläge des Kämmerers ausreichen, um die Finanzprobleme der Stadt zu lösen. Immerhin weist der Haushaltsplanentwurf für die nächsten Jahre ein Defizit von teilweise über 60 Millionen Euro pro Jahr aus. Die Stadt hat deshalb ein Haushaltssicherungskonzept aufzustellen. Die in dem Bericht erwähnte Erhöhung der Realsteuern würde eigentlich nur ausreichen, um die Lücke, die durch die Reform der Grundsteuer entstanden ist, zu schließen. Heinz Wansing erklärte, das würde aber nicht reichen. Der Landrat fordere einen genehmigungsfähigen Haushalt ein. Weitere Maßnahmen seien notwendig.  Das wären aus Sicht von Heinz Wansing die Möglichkeiten: Man erhöht die Einnahmen der Stadt, hierzu müssten also die Abgaben an die Stadt noch weiter erhöht werden. Man findet innerhalb der Verwaltung Einsparmöglichkeiten. Falls diese beiden Möglichkeiten nicht zum Ziel führe, bliebe nur eine drastische Kürzung bei den freiwilligen Leistungen. „Wir können nicht so tun, als wäre es mit der Anpassung getan“, so Wansing.

Wann fällt die Entscheidung über die Hebesätze?

Wie sieht die zeitliche Planung der Verwaltung aus? Erhalten Immobilienbesitzer möglicherweise erst Mitte 2025 den Grundsteuerbescheid? Das könne sein, die Möglichkeit habe die Stadt, so Bürgermeisterin Michaela Eislöffel. Horst Miltenberger wollte eine präzise Antwort auf seine Frage, ob die Entscheidung über die Hebesätze noch in diesem Jahr getroffen werde. Möglich wäre auch dies, aber die Verwaltungschefin verwies darauf, dass man sich ursprünglich gegen differenzierte Hebesätze entschieden habe. Man befürchtete, es würde eine Klagewelle auf die Stadt zu rollen.

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Nun habe das Land ein 800-seitiges Gutachten vorgelegt. Und darin kommen die Experten offenbar zu einem anderen Ergebnis. Differenzierte Hebesätze könnten doch angewendet werden. Allerdings will die Stadtverwaltung abwarten, welche Empfehlung von den kommunalen Spitzenverbände, die die Aussagen der Gutachter überprüfen, kommt. Weil das Gutachten vorgelegt worden war, habe sie entschieden, aus der Beschlussvorlage des Kämmerers eine Berichtsvorlage zu machen. Sie verwies auch auf die Möglichkeit, erst im nächsten Jahr die Hebesätze zu beschließen, die dann rückwirkend ab dem 1. Januar 2025 gelten würden. „Das war nicht wirklich eine Antwort auf meine Frage“, kommentierte Miltenberger die Antwort. Es wäre nicht gut, wenn im Laufe des nächsten Jahres eine Erhöhung beschlossen werde, die rückwirkend gelten würde.