Dinslaken/Voerde/Hünxe. Das Finanzamt Dinslaken hat die empfohlenen Hebesätze für die Grundsteuer in Dinslaken, Voerde und Hünxe veröffentlicht. Was das bedeutet.
Die Grundsteuerreform nimmt konkrete Züge an: Das Finanzamt Dinslaken hat jetzt die Hebesätze für Dinslaken, Voerde und Hünxe festgelegt, mit denen die Kommunen insgesamt die gleichen Einnahmen aus der Grundsteuer erzielen wie bisher. Allerdings: Diese „aufkommensneutralen Hebesätze“ sind nur eine Empfehlung.
Vier Werte sind dort pro Kommune zu finden:
- Der Hebesatz der Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke).
- Der einheitliche Hebesatz der Grundsteuer B.
- Bei differenzierten Hebesätzen die Grundsteuer B für Wohngebäude.
- Bei differenzierten Hebesätzen die Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke.
Ob die Kommunen einen einheitlichen Hebesatz für die Grundsteuer B oder einen differenzierten Hebesatz festlegen, liegt in der Hand der Kommunen. Ebenso bestimmen die Kommunen - also der jeweilige Stadt- oder Gemeinderat - die Höhe der Hebesätze. „Der Stadtrat entscheidet darüber, ob für die Grundsteuer B ein einheitlicher oder differenzierter Hebesatz festgelegt wird, und wie hoch dieser sein wird“, verdeutlicht Dagmar Reusmann, Leiterin des Finanzamts Dinslaken, das auch für Voerde und Hünxe zuständig ist. Die von der Finanzverwaltung bereitgestellten aufkommensneutralen Hebesätze seien allerdings nur als Referenzwert zu verstehen. Die Grundsteuer „ist eine kommunale Steuer. Sie wird von der Kommune erhoben, ihr Aufkommen bleibt in der Kommune und dieser obliegt auch das Recht, über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer festzulegen“.
„Bei der Frage, wie viel Grundsteuer im Einzelfall zu zahlen ist, kommt es neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch auf den Grundstückswert an.“
Auch wenn der von der Finanzverwaltung empfohlene oder der vom Stadtrat beschlossene Hebesatz höher ist als bisher, „heißt das nicht automatisch, dass alle Bürgerinnen und Bürger auch mehr Grundsteuer zahlen,“ erklärt Dagmar Reusmann. Denn aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts mussten die Bewertungsgrundlagen für die Grundsteuer bundesweit geändert werden: „Bei der Frage, wie viel Grundsteuer im Einzelfall zu zahlen ist, kommt es neben dem Hebesatz und der Steuermesszahl auch auf den Grundstückswert an.“
Die Option, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngebäude festzusetzen, habe die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen angestoßen, weil das Bundesmodell für die Grundsteuerreform vielerorts zu einer stärkeren Belastung von Wohngrundstücken und zu einer deutlichen Entlastung von Geschäftsgrundstücken geführt hätte.
„Die Auswirkungen der Reform auf die Grundsteuerbelastung von Wohn- und Gewerbeimmobilien sind lokal unterschiedlich“, erklärt NRW-Finanzminister Dr. Marcus Optendrenk: „Deshalb ist es folgerichtig, dass die Kommunen, in denen es zu Verwerfungen kommt, eigenverantwortlich gegensteuern können.“
Das würden die Hebesätze für Dinslaken bedeuten
Wenn Dinslaken der Empfehlung der Finanzverwaltung folgen würde, würden die Hebesätze steigen:
- Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) würde in Dinslaken von 280 v.H. auf 333 v.H. steigen.
- Die Grundsteuer B (Baugrundstücke, bebaut und unbebaut) würde in Dinslaken von 648 v.H. auf 793 v.H. steigen.
- Bei differenzierten Hebesätzen würden bei der Grundsteuer B 697 v.H. für Wohngebäude angesetzt und 1140 v.H. für Nicht-Wohngebäude.
Das würden die Hebesätze für Voerde bedeuten
Auch für Voerde würden die Sätze eine Erhöhung bedeuten. Nur der differenzierte Hebesatz für Wohngebäude entspräche in etwa der aktuellen Grundsteuer B. Die Kommune hat die Hebesätze seit acht Jahren nicht erhöht - die Einnahmen durch die Grundsteuer B liegen in Voerde jährlich bei rund 8,4 Mio. Euro, durch die Grundsteuer A nimmt die Stadt im Jahr um die 70.000 Euro ein.
- Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) würde in Voerde von 300 v.H. auf 467 v.H. steigen.
- Die Grundsteuer B (Baugrundstücke, bebaut und unbebaut) würde in Voerde von 690 v.H. auf 806 v.H. steigen.
- Bei differenzierten Hebesätzen würden bei der Grundsteuer B 685 v.H. für Wohngebäude angesetzt und 1229 v.H. für Nicht-Wohngebäude.
Das würden die Hebesätze für Hünxe bedeuten
In Hünxe würde der Hebesatz für die Grundsteuer B steigen, der für die Grundsteuer A sinken.
- Die Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) würde in Hünxe von 325 v.H. auf 315 v.H. sinken.
- Die Grundsteuer B (Baugrundstücke, bebaut und unbebaut) würde in Hünxe von 600 v.H. auf 686 v.H. steigen.
- Bei differenzierten Hebesätzen würden bei der Grundsteuer B 627 v.H. für Wohngebäude angesetzt und 839 v.H. für Nicht-Wohngebäude.
Die aufkommensneutralen Hebesätze sind auch unter der Internetadresse www.grundsteuer.nrw.de öffentlich abrufbar.