Voerde. Die Voerder Politik lehnt eine Satzung mit Vorgaben zur Gestaltung privater Vorgärten ab. Beim Verkauf eigener Flächen soll Stadt anders agieren.
Die Stadt soll ihr Ziel, dem auch in Voerde zu beobachtenden Trend von steinernen Vorgärten entgegen zu wirken, nicht über Vorgaben, sondern über Aufklärung näher kommen: So hat der Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz es abgelehnt, für Lagen im Innenbereich, wo es keinen Bebauungsplan (B-Plan) gibt, von der Verwaltung eine stadtumfassende Satzung zur Gestaltung jener Flächen erarbeiten zu lassen. Nur dort wäre eine solche Vorgartensatzung umsetzbar. In den Bereichen mit rechtskräftigem Bauleitplan könnte nach Einschätzung der Verwaltung eine Rechtsunsicherheit entstehen. Der Grund: Die Festsetzungen in bestehenden B-Plänen und der Vorgartensatzung könnten im Gegensatz zueinander stehen (die NRZ berichtete).
Verwaltung verweist auf Schwierigkeiten bei der Durchsetzung
Bei neuen Bebauungsplänen mache sich die Stadt mit Blick auf entsprechende Vorgaben Gedanken, sagte Manfred Müser, Der Fachbereichsleiter Stadtentwicklung und Baurecht zeigte jedoch die Schwierigkeit auf, Vorgaben durchzusetzen, und sprach von einem erheblichen Personalaufwand. Zudem gäbe es im Stadtgebiet unterschiedliche Regelungen. Bestehende B-Pläne wieder in das Verfahren aufzunehmen, sei viel zu aufwendig, gab Müser zu bedenken. Konsequenz: „Der eine freut sich, dass er alles darf, der andere ärgert sich, dass er nichts darf.“ Der goldene Weg, wie mit dem Thema umgegangen werden kann, sei noch nicht gefunden, sagte Müser.
In Anbetracht der sich auftuenden Problematiken möchte die Verwaltung lieber auf Aufklärung bauen – ein Ansatz, für den es großen Rückhalt im Fachausschuss gab. Müser berichtete von der Überlegung, die Idee ökologischer, klima- und insektenfreundlicher Gartengestaltung in der Form „erlebbar“ zu machen, dass Gartenbauer auf öffentlichen Flächen dafür Möglichkeiten aufzeigen. Am Ende wurden dafür nach Angaben der Verwaltung keine Mitstreiter aus der Branche gefunden.
Müser unterstrich die Wichtigkeit, diese Form der Gartengestaltung anhand von Beispielen zu illustrieren. Um diese zu fördern, beauftragte der Fachausschuss die Verwaltung – wie bei der Ablehnung einer Vorgartensatzung fiel auch dieses Votum einstimmig aus – ein Konzept zu erarbeiten. Dabei soll auch geprüft werden, ob und inwiefern dafür Förderprogramme im Bereich der Klimafolgenanpassung beansprucht werden können, um Besitzern von Grundstücken Finanzmittel bei der Entsiegelung und Begrünung der zuvor als Steingärten angelegten Flächen weiterzuleiten. Müser verwies darauf, dass nicht nur Ältere bei der Vorgartengestaltung statt auf eine klima- und insektenfreundliche Bepflanzung auf Schotter, Kies & Co. setzen. Dieser Trend betreffe auch junge Familien oder Menschen, die in Vorbereitung auf ihren Ruhestand einen „pflegeleichten Garten“ bevorzugen, um ihre Unabhängigkeit zu stärken.
Dabei seien ökologisch wertvolle(re) Gärten nicht zwingend pflegeintensiv. Umgekehrt seien Steingärten zum Teil arbeitsintensiver. Ziel müsse es sein, ein Bewusstsein für das Thema zu schaffen und Anreize zu setzen. Die Bürgerschaft soll über entsprechende Veranstaltungen dafür sensibilisiert werden. Der Flyer „Blühende Vielfalt im Vorgarten“ der Natur- und Umweltschutzakademie NRW wird ausgegeben. Mit dem „Voerder Tütchen“ hat die Stadt im Jahr 2018 als Insektensoforthilfe je fünf Gramm regionale Wildblumensamen verteilt, mit denen die Bürgerschaft Blühflächen anlegen konnte.
Nur knappe Mehrheit im Fachausschuss bei anderem Punkt
Uneins waren sich die Mitglieder des Umwelt- und Klimaausschusses in der Frage, ob die Stadt bei der Veräußerung eigener Grundstücke in puncto einer ökologischen Gartengestaltung regulierend eingreifen können soll. Dafür gab es mit acht Ja- und sechs Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung eine knappe Mehrheit. Als Möglichkeit nannte Fachbereichsleiter Manfred Müser hier, bei der Vergabe kommunaler Flächen in das Vertragswerk eine Rückzahlung für den Fall einzuflechten, dass Vorgaben nicht eingehalten werden.