Voerde. 9000 Euro Corona-Hilfe soll ein Voerder (29) abgezockt haben. Doch zur Berufung kam er nicht - wegen angeblicher Folgen seiner Corona-Impfung.

Die Corona-Soforthilfe sollte, wie der Name schon sagt, kleinen Betrieben und Selbstständigen im ersten Lockdown schnell unter die Arme greifen. Für großartige Kontrollen, ob die Hilfe berechtigt in Anspruch genommen wurde, blieb keine Zeit. Längst arbeiten die Gerichte die zahlreichen Anklagen wegen Subventionsbetruges ab. Ein 29-jähriger Voerde schaffte es jetzt als erster vor dem Landgericht Duisburg in die zweite Instanz. Blöd nur, dass ihm bei der Verhandlung etwas dazwischenkam. Angeblich.

9000 Euro Soforthilfe hatte der Mann Anfang April 2020 beantragt und erhalten. Er behauptete, Solo-Selbstständiger zu sein. Nach den Erkenntnissen der Justiz ging er allerdings überhaupt keiner Tätigkeit nach. Das Amtsgericht Dinslaken verurteilte ihn dafür im März. Und da der Mann mehrfach einschlägig wegen Betruges vorbestraft war, fiel das Urteil deutlich aus: acht Monate Gefängnis.

Voerder legte gegen Gefängnisstrafe Berufung ein

Dagegen legte der Voerder Berufung ein. Doch zur zweitinstanzlichen Verhandlung vor dem Landgericht Duisburg erschien er nicht. „Mein Mandant hat mir eine Mail geschickt und mir heute früh auf den Anrufbeantworter der Kanzlei gesprochen“, teilte sein Anwalt mit. Der Inhalt beider Mitteilungen war identisch: Als Folge einer Impfung gegen Corona leide er unter Fieber, Schüttelfrost, Gelenkschmerzen und Übelkeit und wisse nicht, wie er zum Gericht kommen solle, so der Angeklagte gegenüber seinem Verteidiger.

Der Vorsitzende ließ sich via Übertragung per Handy-Lautsprecher sogar die Sprachnachricht aus der Kanzlei des Anwaltes vorspielen. Nach mehr als einer Stunde verkündete er dann das, was die Staatsanwältin angesichts einer ziemlich eindeutigen Rechtslage schon nach fünf Minuten gefordert hatte: Die Mitteilung des Angeklagten reiche als Entschuldigung nicht aus. Die Berufung wurde verworfen.

Theoretisch hätte der Angeklagte, der inzwischen einer Tätigkeit als deutschlandweit eingesetzter Monteur nachgeht, nun noch die Möglichkeit, eine so genannte Wiedereinsetzung zu beantragen. Dann müsste er allerdings ein entsprechendes ärztliches Attest beibringen. War er erst gar nicht beim Arzt oder geht er dort verspätet hin, wird er die acht Monate wohl absitzen müssen.