Dinslaken. Niag weist auf die Corona-Regeln hin: Ein 3G-Nachweis ist im Bus nicht mehr erforderlich. Die Hygieneregeln sollen beachtet werden.
Auch wenn die Maskenpflicht eingeschränkt wird: In öffentlichen Verkehrsmitteln und bestimmten Innenräumen gilt sie weiterhin! Darauf weist das Verkehrsunternehmen Niag in einer Pressemitteilung hin. Nach der neuen Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen, die zunächst bis zum 30. April gilt, ist zum Beispiel in Bussen und Bahnen auch weiterhin grundsätzlich eine medizinische oder eine FFP2-Maske zu tragen. Ein 3G-Nachweis ist hingegen im Bus nicht mehr erforderlich. Nach den neuen Vorgaben muss draußen, zum Beispiel an Bushaltestellen, keine Maske mehr getragen werden. Das Land empfiehlt zudem weiterhin die bekannten und bewährten AHA-Verhaltensregeln für den Hygiene- und Infektionsschutz: Abstand halten, Hygieneregeln beachten und im Alltag eine Maske tragen.
Weitere Informationen zu den Vorgaben in der Corona-Pandemie und zum Verhalten im ÖPNV sind im Internet unter niag-online.de/corona/.