Dinslaken/Düsseldorf. Das Verwaltungsgericht weist die Klage des Freibadvereins gegen die Stadt Dinslaken ab. Trotzdem könnte das Verfahren Rechtsgeschichte schreiben.

Eine fast unendliche Geschichte ist ihrem Ende ein Stück näher gekommen: Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat die Klage des Freibadvereins gegen die Stadt Dinslaken am Freitag abgewiesen. Das „auf den Erhalt und die Sanierung des Freibades in Dinslaken-Hiesfeld abzielende Bürgerbegehren ‘Pro Freibad’ ist unzulässig“, so das Verwaltungsgericht in seinem Urteil.

Das ist die Vorgeschichte

Der Freibadverein wollte mit der Klage bekanntlich die Wiedereinsetzung des Bürgerbegehrens für den Bau eines 50-Meter-Beckens am Standort Hiesfeld erwirken. Der Neubau des Bades war Teil des Bäderkompromisses, den die Initiatoren des Bürgerbegehrens pro Freibad im Juni 2017 mit dem Bürgermeister geschlossen hatten – unter den Vorbehalten, dass der Stadtrat den Bau eines 33 mal 22-Meter-Beckens beschließt und dass das Gegen-Bürgerbegehren pro Dinamare seine Aktivitäten einstellt.

Später stellte sich heraus, dass der Boden in Hiesfeld nicht tragfähig genug ist, um den dauerhaften Betrieb eines Bades zu gewährleisten. Das jedenfalls belegte ein Gutachten der Stadtwerke. Der Freibadverein fühlte sich „über den Tisch gezogen“, so Reinhard Claves, einer der Initiatoren des Bürgerbegehrens am Freitag. Er klagte vor dem Verwaltungsgericht auf Wiedereinsetzung des Bürgerbegehrens – noch bevor der Stadtrat den Beschluss zur Sanierung des Freibades für nichtig erklärte.

Das sagt das Gericht

 Der erste Tag des Freibades Hiesfeld: die Eröffnung im Jahr 1924.
 Der erste Tag des Freibades Hiesfeld: die Eröffnung im Jahr 1924. © PR | Stadtarchiv Dinslaken


Das Verwaltungsgericht hingegen vertritt die Rechtsauffassung, dass der Freibadverein mit der Zustimmung zum Kompromiss das Bürgerbegehren beendet habe. Es seien beide Bedingungen erfüllt worden – dass letztendlich das Freibad nicht an der Stelle gebaut werde, sei davon unabhängig. Es sei nicht möglich, ein Bürgerbegehren „auf Eis zu legen und wenn die Umstände anders sind als erhofft, es wieder aufleben zu lassen“, so der Vorsitzende Richter. Die Regelungen in der Gemeindeordnung bei Bürgerbegehren seien „zwingendes Recht, das nicht zur Disposition der Beteiligten“ stehe. Das „jahrelange Ruhen eines Bürgerbegehrens stehe im Widerspruch zu diesen gesetzlichen Bestimmungen, die durch die Festlegung verschiedener Fristen auf eine möglichst zügige Abwicklung eines Bürgerbegehrens angelegt seien.“

Der Rat der Stadt Dinslaken habe das Bürgerbegehren für unzulässig erklärt und das Gericht folge dieser Auffassung. „Ich verstehe, dass Sie sich, ich will nicht sagen, getäuscht aber enttäuscht fühlen“, sagte der Gerichtspräsident Andreas Heusch mitfühlend an Reinhard Claves gewandt, der die Klage vertrat. Der Freibadverein hätte besser, so Heusch, nach dem Ratsbeschluss, der den Beschluss zur Sanierung aufgehoben hat, ein weiteres Bürgerbegehren angestrengt. „Auch wenn diese Info heute für Sie zu spät kommt.“

So geht es weiter

Gegen das Urteil ist die Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW in Münster möglich – wegen der „grundsätzlichen Bedeutung der Sache“. Denn nach Auffassung des Rechtsanwalts des Freibadvereins, Robert Hotstegs, sieht die Gemeindeordnung keine reguläre Beendigung eines Bürgerbegehrens außer den Alternativen Abweisung oder Nicht-Abweisung durch den Rat vor. Ob ein Kompromiss ein Bürgerbegehren beenden könne, dazu gebe es bislang kein Urteil. Sollte in einer Berufung anders entschieden werden, könnte Dinslaken Rechtsgeschichte schreiben.

… und der letzte Tag, an dem das Freibad geöffnet war: das Pfotenfestival am 6. September 2015.
… und der letzte Tag, an dem das Freibad geöffnet war: das Pfotenfestival am 6. September 2015. © FUNKE Foto Services | Heiko Kempken

Während die Vertreterin der Stadtverwaltung, Stadtrechtsdirektorin Christiane Wenzel, noch vor dem Gerichtsgebäude die Nachrichten telefonisch nach Dinslaken übermittelte, konnten Claves und der Vereinsvorsitzende Thomas Giezek zur Frage der Berufung noch nichts sagen. Einerseits, so Giezek, könne man auf diese Weise den Weg für andere Vereine ebnen. Andererseits habe die Stadt bereits Fakten geschaffen. Und zwei Freibäder – das künftige am Dinamare und das erhoffte in Hiesfeld – „das wäre Luxus für eine Stadt dieser Größenordnung. Und der kostet ja auch Geld“, so Giezek.

Am Sonntag ist die Jahreshauptversammlung des Freibadvereins. Dann sollen die Mitglieder entscheiden, ob in der fast unendlichen Geschichte ein weiteres Kapitel geschrieben wird.

>>Ausbau am Dinamare


Statt in Hiesfeld soll am Dinamare ein Außenbecken gebaut werden. Die Kosten liegen bei rund fünf Millionen Euro. Mit den Arbeiten werde aber erst im kommenden Jahr begonnen, so Stadtwerke-Sprecher Wolfgang Kammann auf NRZ-Anfrage.


Derzeit sei das Baufeld noch von den Gerätschaften zum Ausbau des Hallenbades belegt. Die Liegewiese ist also auch im Sommer 2021 nicht nutzbar.