Dinslaken. Weil eine Rentnerin aus Dinslaken eine OP-Maske trug, wurde ihr die Mitfahrt in einem Bus verweigert. Die Busfahrerin bestand auf die FFP2-Maske.
Korrektes Vorgehen oder mangelndes Fingerspitzengefühl? Geht es nach der Dinslakener Seniorenvertretung trifft Zweiteres zu. Denn: Am vergangenen Mittwochabend (19. Mai) ist einer 86-jährigen Rentnerin in Dinslaken an der Haltestelle Gertrudenstraße/Augustastraße die Mitfahrt in einem Bus verweigert worden.
Statt einer FFP2-Maske trug die Dame eine OP-Maske. Die Busfahrerin ließ die Rentnerin deswegen nicht mitfahren.
Seniorenvertretung kritisiert Niag
„Wir halten das Handeln der Busfahrerin für überzogen“, kritisierte die Seniorenvertretung in einer Stellungnahme. In der Sache sei die Vorgehensweise der Busfahrerin zwar richtig, dennoch hätte es situationsbedingt durchaus zu einer Ausnahme kommen können, forderte die Vertretung in ihrer Mitteilung.
Die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe (Niag) bedauerten den Vorfall, nahmen ihre Mitarbeiterin aber in Schutz. Die Fahrerin habe korrekt gehandelt, heißt es in einer Mitteilung des Verkehrsunternehmens. „Wir halten uns an Recht und Gesetz und arbeiten nach Kräften daran, in der Corona-Pandemie alle Fahrgäste und auch unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Ansteckung zu schützen“, erklärte Michael Block aus der Presseabteilung der Niag auf Nachfrage der NRZ.
Das Bundesinfektionsgesetz sieht vor, dass in öffentlichen Verkehrsmitteln und an allen Haltestellen eine Maskenpflicht besteht und ausschließlich FFP2-, oder KN95-Masken getragen werden dürfen. „Als Dienstleister im ÖPNV sind wir, wie alle anderen betroffenen Unternehmen auch, verpflichtet, das Infektionsschutzgesetz zu beachten und die Vorgaben daraus umzusetzen. Hierzu gehört bereits seit dem 24. April die Pflicht der Fahrgäste, eine FFP2-Maske oder ein vergleichbares Produkt in Bus und Bahn zu tragen“, verweist das Unternehmen auf die derzeitige gesetzliche Lage im öffentlichen Nah- und Fernverkehr.
Niag will Mitarbeiter schützen
Dass die Dame stehen gelassen wurde, ist für die Seniorenvertretung dennoch inakzeptabel. „Ältere Menschen, zumal erkennbar hilfsbedürftige, kann und darf man, genauso wie kleine Kinder, nicht einfach stehen lassen“, monierte die Seniorenvertretung. Ein Hinweis auf die gesetzliche Lage wäre angebracht, dass „Stehenlassen der Dame aber ein absolutes ‘No-Go’“ gewesen. Damit die 86-Jährige doch noch nach Hause kommen konnte, musste sie sich ein Taxi rufen, verrät der Vorsitzende der Seniorenvertretung, Siegfried Christophel: „Sie war eingeladen und auf dem Weg nach Hause, als sich der Vorfall ereignete. Als sie nicht mit dem Bus fahren durfte, ging sie wieder zu der Person zurück, bei der sie eingeladen war und musste sich von dort aus ein Taxi bestellen, weil sie auch kein Handy dabei hatte.“
Ausnahmen, um einer Maskenpflicht in Bussen und Bahnen zu entgehen, bestünden zwar prinzipiell. Diese seien aber nur mit einem „qualifizierten Attest“ möglich. Ansonsten bestehe keine Beförderungspflicht für Passanten, heißt es von Seiten der Niag. Durch die FFP2-Maskenpflicht sollen zudem nicht nur alle Fahrgäste vor einer möglichen Corona-Infektion geschützt werden. „Die Niag ist natürlich rechtlich verpflichtet, ihr Fahrpersonal vor möglichen Ansteckungen durch Fahrgäste bestmöglich zu schützen. Auch diesem Aspekt dient die Maskenpflicht, die wir über das Hausrecht in unseren Fahrzeugen vorgeben“, heißt es von Seiten der Niag.
Um den Vorfall zu klären sei die Niag zu einem Gespräch mit der stehengelassen Rentnerin und der Seniorenvertretung Dinslaken bereit.