Dinslaken. Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts sind die Gebühren zu hoch. SPD-Fraktion möchte wissen, wann die Gebühren gesenkt werden.
Schon mehrfach wurde in Ausschüssen nach den Zinssätzen, die bei der Berechnung der Abwassergebühren berücksichtigt werden, gefragt. Dem einen oder anderen Lokalpolitiker erschien der Betrag zu hoch. Das sah die Verwaltung bislang nicht so. Nun hat das Oberverwaltungsgericht in Münster zugunsten eines Bürgers aus Oer-Erkenschwick entschieden. Er hatte gegen einen Gebührenbescheid geklagt. Die Richter entschieden nun, dass der Zinssatz nicht bei 6,52, sondern bei 2,42 Prozent liegen müsse.
Aufgrund dieser Gerichtsentscheidung möchte die SPD-Fraktion nun wissen, wann die Stadtverwaltung Dinslaken das Urteil umsetzen werde. Sie möchte auch wissen, in welcher Höhe die Gebühren gesenkt werden und welche Einnahmeausfälle dadurch entstehen.