Essen. Die Maskenpflicht wurde mit der neuen Corona-Schutzverordnung in vielen Bereichen abgeschafft. Für Bus und Bahn in NRW gilt das nur teilweise.
„Wo hab ich denn schon wieder meine Maske?“ - Dieses Kramen in diversen Jackentaschen hat sich für viele Lebensbereiche ab dem 3. April rein rechtlich erledigt. Laut Gesetz muss beispielsweise in der Gastronomie, im Einzelhandel oder beim Friseur keine Maske mehr getragen werden. Es gelten nur noch Empfehlungen bzw. Händler und Betriebe können durch ihr Hausrecht entsprechend auf eine Maskenpflicht bestehen.
Im öffentlichen Nahverkehr, also in Bussen und Bahnen sowie Taxis gilt die Maskenpflicht allerdings noch. Weiterhin muss entweder eine medizinische Maske (OP-Maske) oder FFP-2-Maske in den Verkehrsmitteln getragen werden, wobei die FFP2-Maske dringend empfohlen wird. Die 3G-Regelung ist bereits am 20. März aufgehoben worden.
Maskenpflicht in Bahnhöfen, an Haltestellen und Bahnsteigen aufgehoben
Neu ist allerdings, dass in Bahnhöfen und an Haltestellen keine Maske mehr getragen werden muss, nur noch in Bus und Bahn selbst. Eine Information auf mobil.nrw, einer Plattform des NRW-Verkehrsministeriums sowie der Verkehrsunternehmen, bittet Fahrgäste dort allerdings trotzdem „eigenverantwortlich und solidarisch je nach Situation weiterhin die Verhaltensregeln zu Abstand, Hygiene und Masken“ einzuhalten.
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Mit den weitreichenden Lockerungen in vielen öffentlichen Bereichen stellt sich die Frage, ob viele Gäste nun in Bus, Bahn oder Taxi ihre Maske vergessen oder davon ausgehen, dass auch hier die Maskenpflicht aufgehoben ist. Wer im ÖPNV allerdings keine Maske trägt muss ein Bußgeld von 150 Euro zahlen.
So reagieren Betriebe und Verbände in NRW auf die Neuerungen
Die Niederrheinischen Verkehrsbetriebe (Niag) im Kreis Wesel und Kleve haben schon vorsorglich eine Information für ihre Fahrgäste veröffentlicht, in der es heißt: „Auch wenn die Maskenpflicht ab dem 3. April eingeschränkt wird: In öffentlichen Verkehrsmitteln und bestimmten Innenräumen gilt sie weiterhin!“ Dies sollte laut Unternehmenssprecher Michael Block schon frühzeitig Unklarheiten beseitigen. Befürchtungen, dass viele Fahrgäste nun die Maske vergessen könnten, habe man aber nicht. Stichprobenartige Kontrollen in den Bussen sollen wie bislang fortgeführt werden.
„Wir rechnen schon damit, dass es hier und da zu Irritationen kommt“, erklärt zum Beispiel Dennis Klusmeier, Vorsitzender des Taxi-Verbands NRW. Nach so kurzer Zeit mit neuer Regelung könne er aber noch von keinen entsprechenden Vorkommnisse von Taxifahrern berichten. Hauptsache sei für Klusmeier, dass sich sowohl Fahrer, als auch der Kunde wohl und sicher fühlen, unabhängig von der aktuellen Regelung.
Die Rheinbahn geht davon aus, dass sich die Fahrgäste nach zwei Jahren durchgängiger Maskenpflicht auch weiterhin selbstverständlich an die geltenden Regeln halten werden. Die Düsseldorfer Verkehrsbetriebe haben keine Befürchtungen, da die Maskenpflicht auch in der Vergangenheit „fast ausnahmslos vorbildlich und eigenverantwortlich eingehalten“ worden sei, teilte eine Sprecherin des Unternehmens mit. Zudem weisen Aufkleber und digitale Hinweise immer wieder auf die Maskenpflicht hin.
Auch die Duisburger Verkehrsbetriebe (DVG) befürchten keine Veränderung beim Einhalten der Maskenpflicht. „Wenn schon viele Menschen in Bereichen Maske tragen, wo sie es gar nicht müssten, bekommen wir in Bus und Bahn glaube ich erstmal kein Problem“, erklärte ein Sprecher.
In den Niederlanden ist die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrmitteln bereits seit dem 23. März aufgehoben. Damit gibt es im Nachbarland fast keine Corona-Beschränkungen mehr.
Flughäfen in NRW: Maskenpflicht nur im Skytrain und im Flieger
„Der Düsseldorfer Flughafen empfiehlt Reisenden und Besuchern weiterhin das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Terminal“, erklärte eine Sprecherin. Eine Pflicht gebe es gleichwohl nicht mehr - nur noch im „Skytrain“ als öffentliches Verkehrsmittel sowie in den Flügen der meisten Airlines. Ähnlich gestaltet sich die Situation in Köln. (mit dpa)