Bochum. Nach der Gasexplosion in Bochum Anfang 2023 hat das Landgericht die Strafe für den Bauarbeiter nun reduziert. Grund ist ein Rechtsfehler.

Die Strafe für den Bauarbeiter, der im Januar 2023 eine tödliche Gasexplosion in Bochum verursacht hat, ist reduziert worden. Das Landgericht Bochum hat nun eine Strafe von zwei Jahren auf Bewährung festgelegt. Diese Entscheidung hat das Landgericht nach einer Überprüfung des Urteils getroffen. Ursprünglich war der Mann zu einer Haftstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden.

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Tödliche Explosion in Bochum: Rechtsfehler im ursprünglichen Verfahren

Der Bauarbeiter war wegen fahrlässiger Tötung, fahrlässiger Körperverletzung und der fahrlässigen Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion schuldig gesprochen worden. Der Bundesgerichtshof bestätigte zwar den Schuldspruch, wies das Verfahren aber aufgrund eines Rechtsfehlers zur erneuten Entscheidung an das Bochumer Gericht zurück.

Der Bauarbeiter hatte bei der Verlegung einer Glasfaserleitung eine Erdgasleitung beschädigt, ohne die Leitungen freizulegen oder den Netzbetreiber zu informieren, obwohl sein Kollege Gasgeruch bemerkt hatte. Das Gas war zwölf Stunden lang ausgetreten und in den Keller eines benachbarten Hauses gelangt. Dort kam es zu einer Explosion, bei der das Gebäude zerstört wurde. Eine 61-jährige Frau starb, ein 35-Jähriger wurde verletzt. Lesen Sie auch: Vorarbeiter zu tödlicher Explosion: „Tut mir unendlich leid“.

Auf dem Grundstück in Bochum-Linden, auf dem im vergangenen Jahr ein Haus explodiert ist, wird wieder neu gebaut. Laut Stadt entsteht ein Zweifamilienhaus.
Mittlerweile wird das Grundstück in Bochum-Linden wieder neu gebaut. © WAZ Bochum | Inga Bartsch

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