Berlin. Beim Eigenheim setzen viele auf die sogenannte Muskelhypothek. Wie sich damit sparen lässt und was Sie Handwerkern überlassen sollten.

Hausbau, Renovierungs – oder Sanierungsarbeiten sind für die meisten eine finanzielle Herausforderung. Um Geld zu sparen, setzen deshalb viele auf die sogenannte Muskelhypothek.

Das Prinzip ist relativ simpel: Man übernimmt einen Teil der Arbeiten einfach selbst und spart sich so die Handwerkerkosten. Das eingesparte Geld wird als Eigenkapital angerechnet. Klingt gut? Ganz so einfach ist es nicht. Denn: Bestimmte Arbeiten sollte man nur vom Profi durchführen lassen, da sonst schwerwiegende und kostspielige Schäden an Haus oder Wohnung entstehen können. Selbst bei perfekter Umsetzung drohen finanzielle Fallstricke. Welche das sind und worauf Sie unbedingt achten sollten, erklärt Sandra Küchhold vom Baufinanzierungs-Anbieter Dr. Klein.

Handwerk: Was Sie selbst übernehmen können

Für wen lohnt sich die Muskelhypothek?

Sandra Küchhold: In der Regel lohnt sich die Eigenleistung nur für Profis. Wer etwa ausgebildeter Elektriker oder Zimmermann ist, kann vieles selbst durchführen. Man sollte aber unbedingt die Firma, bei der man angestellt ist oder die die Arbeiten begleitet, als Gewährleister mit ins Boot holen. Treten später Mängel oder Fehler auf, ist man so für einen längeren Zeitraum finanziell abgesichert. Anfänger mit weniger handwerklichem Geschick hingegen sollten sich auf leichtere Arbeiten beschränken, wie zum Beispiel das Malern, vorbereitende

oder das Verlegen des Bodens. Unter Anleitung vom Profi sind allerdings auch andere Arbeiten denkbar.

Welche Arbeiten sollte man unbedingt vom Profi erledigen lassen?

Küchhold: Arbeiten an den Hauptgewerken wie dem Wasser- und Abwasseranschluss, Sanitär, Elektro, der Statik und der Heizung sollten ausschließlich vom Profi durchgeführt werden. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass diese Arbeiten von einem Fachbetrieb abgenommen werden, der im Schadensfall dann auch haftet.

Wie viel Ersparnis ist bei der Muskelhyopthek möglich?

Küchhold: Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Je nach Bank ist die Muskelhypothek mal bei 10.000 Euro, mal bei 30.000 Euro gedeckelt. Man kann aber davon ausgehen, dass etwa fünf bis zehn Prozent des Kaufpreises oder der Sanierungskosten durch Eigenleistung anerkannt werden. Es gibt aber auch Banken, die sich auf bis zu 50 Prozent Muskelhypothek einlassen. Dann muss aber jemand mit „Ahnung“ – etwa der Architekt oder Bauleiter – schriftlich bestätigen, dass der Bauherr die notwendigen Fähigkeiten mitbringt, etwa weil er selbst Handwerker ist oder viele Handwerker in der Familie hat. Das ist aber die absolute Ausnahme und kommt eher im ländlichen Bereich vor.

Arbeiten an Haus und Wohnung: Diese Kosten sollten Sie auf dem Schirm haben

Wie sieht ein realistischer Zeiteinsatz für die verschiedenen Aufgaben aus?

Küchhold: Ich empfehle immer, einen Kostenvoranschlag anzufordern, in dem die Material – und Lohnkosten separiert angezeigt werden. Teilt man die Lohnkosten durch einen Stundenlohn von 25 bis 30 Euro, lässt sich in etwa erkennen, wie lange man für die betreffende Arbeit brauchen würde. Die Bauzeit bei Häusern, die mit viel Eigenleistung errichtet werden, ist häufig aber um ein Vielfaches länger. Wird ein regulärer Neubau im Schnitt in zwölf Monaten fertig, dauert es bei viel Eigenleistung auch mal 24 Monate.

Welche Auswirkungen hat eine Verzögerung auf die Finanzierung?

Küchhold: In der Bankenwelt gibt es die sogenannte bereitstellungszinsfreie Zeit. Hat der Kunde die Zusage für sein Bauprojekt bekommen, wird das Darlehen Stück für Stück je nach Baufortschritt abgerufen. Also erst die Kosten für den Rohbau, dann fürs Dach, dann für die Elektrik … Der Rest des Geldes verbleibt in der Zwischenzeit bei der Bank. Auf diesen Restbetrag müssen dann in der Regel für zwölf Monate keine Zinsen gezahlt werden. Dauert das Bauvorhaben oder die

aber länger, fallen für das bisher nicht genutzte Darlehen Bereitstellungszinsen an. Dazu kommen dann noch die regulären Abrechnungszinsen für das bereits genutzte Darlehen. Wer außerdem während des Baus noch zur Miete wohnt, hat eine entsprechende Doppelbelastung.

Arbeiten an der Heizung sollten nur vom Fachbetrieb durchgeführt werden.
Arbeiten an der Heizung sollten nur vom Fachbetrieb durchgeführt werden. © Shutterstock / Virrage Images | Virrage Images

Sorgt so eine Verzögerung auch für Nachteile im Ablauf?

Küchhold: Wichtig ist, dass man die Eigenleistung mit seinem Architekten oder Bauleiter abstimmt und schaut, ob die Vorhaben auch zeitlich realistisch sind. Ein ganz wichtiger Punkt: Viele handwerkliche Arbeiten sind miteinander verzahnt. Wenn ich etwa in Eigenleistung eine Wand noch nicht abgerissen habe, morgen aber schon die Handwerker kommen, um an dieser Stelle einen Balken zu setzen, fällt diese Arbeit natürlich ins Wasser. Das Handwerksunternehmen kann dafür dann Schadenersatzansprüche an den Bauherren stellen, weil die Arbeit nicht zum vereinbarten Zeitpunkt geleistet werden konnte.

Wie sichert man sich gegen solche Ansprüche am besten ab?

Küchhold: Bauherren sollten deshalb unbedingt eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschließen, die auch Eigenleistungen abdeckt. Die Kosten liegen bei etwa einmaligen 150 bis 300 Euro, je nach Umfang der Absicherung kann der Betrag auch höher ausfallen.

Gibt es Kosten, die die Bauherren vorab nicht auf dem Schirm haben?

Küchhold: Viele Bauherren unterschätzen den Fakt, dass sie keine Rabatte für Materialien bekommen. Ein Handwerksunternehmen, das in großen Mengen abnimmt, hat bei den Händlern einfach andere Rabattmöglichkeiten. Wichtig ist auch, dass man die richtigen Materialien verwendet. Wer zum Beispiel den Dielenboden falsch wachst, muss am Ende nachbessern. Dann zahlt man oft das Doppelte.

Wer energetisch baut, kann meist auf Zuschüsse und Förderungen setzen. Ändert sich da etwas im Zuge der Eigenleistung?

Küchhold: Mittlerweile wurden viele Fördermittel seitens der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) eingestellt. Sollte man aber eine Förderung genehmigt bekommen, gibt es natürlich Mindestanforderungen und technische Standards, die erfüllt werden müssen. Der zuständige Energieberater muss die standardmäßige Durchführung dieser Projekte bestätigen. Kann er das nicht, etwa weil die Arbeit nicht gut genug ist, gibt es auch keine Förderung. Unter Umständen müssen die Fördermittel zum Teil sogar zurückgegeben werden.