Berlin. Stirbt ein geliebter Mensch, fällt es schwer, an Formulare und Fristen zu denken. Diese Aufgaben müssen aber zügig erledigt werden.

Irgendwann macht jeder die Erfahrung, dass ein geliebter Mensch stirbt. Für nahe Angehörige ist das immer ein Schock, egal wie alt die verstorbene Person war. Auf den Verlust folgt die Trauer, die den Blick in die Vergangenheit richtet.

Doch im Hier und Jetzt müssen Dinge erledigt werden, die in einer solchen Situation banal und bürokratisch erscheinen. Die Checkliste Todesfall des Geldratgebers Finanztip hilft dabei, den Überblick zu bewahren, Fristen einzuhalten und nichts zu vergessen.

1. Im Todesfall: Das muss schnell erledigt werden

Es ist wichtig, innerhalb der engsten Familie schnell abzusprechen, wer sich um was kümmert. Verwandte und enge Freunde sollten zeitnah informiert werden.

Spätestens drei Tage nach dem Todesfall muss das Standesamt davon erfahren. Das kann die Familie einem Bestatter überlassen oder aber selbst die Sterbeurkunde beantragen. Oft funktioniert das online.

Seit 1. November 2022 verlangt das Standesamt keine Geburts-, Heirats- oder anderen Urkunden mehr, da es diese Daten bei anderen Ämtern abrufen kann. Schneller geht es wahrscheinlich trotzdem, wenn die Familie die vorhandenen Urkunden einreicht.

Hatte der Verstorbene eine Sterbegeldversicherung oder eine Lebensversicherung, so sind die Versicherer unverzüglich zu benachrichtigen, um Schwierigkeiten bei der Auszahlung zu vermeiden.

2. Beerdigung organisieren

Einige Menschen organisieren ihre Beerdigung bereits zu Lebzeiten, indem sie einen Vorsorgevertrag mit einem Beerdigungsinstitut abschließen. In einem solchen Fall ist bereits alles Wesentliche geklärt und bezahlt. In allen anderen Fällen müssen die Angehörigen einen Bestatter auswählen.

Die Kosten für eine Beerdigung hängen von individuellen Vorstellungen und Wünschen ab. Der Bestattungsplaner des Bundesverbands Deutscher Bestatter ermöglicht online einen schnellen Kostenüberblick – je nach Art der Bestattung. Da eine Beerdigung teuer werden kann, empfiehlt Finanztip, die Angebote von mindestens zwei Bestattern zu vergleichen.

Nach der Beisetzung lädt die Familie in der Regel die Trauergäste zu Kaffee und Kuchen ein. Ein geeignetes Lokal sollte die Familie rechtzeitig auswählen sowie die ungefähre Anzahl der Gäste festlegen.

3. Testament und Nachlass

Hat die verstorbene Person ein Testament aufgesetzt und zu Hause aufbewahrt, müssen die Angehörigen den letzten Willen beim Nachlassgericht abgeben. Das Gericht eröffnet dann das Testament und informiert die Erben. Bis Post vom Gericht kommt, kann es allerdings etwas dauern.

Sollten mehrere Personen gemeinsam erben, ist es sinnvoll, sich einen Überblick über das Vermögen der verstorbenen Person zu machen. Das gelingt mit einem Nachlassverzeichnis, in welchem Guthaben, Konten, Immobilien, aber auch Schulden aufgelistet werden. Dazu eignet sich die kostenlose Vorlage des Oberlandesgerichts Dresden.

Trauer trifft auf Stress: Rund um die Beerdigung kommen auf Angehörige von Verstorbenen oft jede Menge organisatorische Verpflichtungen zu.
Trauer trifft auf Stress: Rund um die Beerdigung kommen auf Angehörige von Verstorbenen oft jede Menge organisatorische Verpflichtungen zu. © iStock | istock

4. Verträge sichten

Der Tod einer Person führt nicht automatisch dazu, dass deren Verträge auch enden. Es empfiehlt sich, alle Verträge rund um die Wohnung zu klären: Verträge mit Strom- und Gasversorgern müssen entweder gekündigt oder umgemeldet werden.

Das Gleiche gilt für Festnetzanschluss – und Internet, eventuell für Kabelfernsehen oder Streamingdienste. Auch Rundfunkbeitrag und Zeitschriftenabonnements sind nicht vergessen.

Wohnte die verstorbene Person allein in einer Mietwohnung, so gilt auch nach dem Todesfall eine Kündigungsfrist von drei Monaten. So lange müssen die Erben die Miete mindestens weiterzahlen. Damit der laufende Monat noch in die Kündigungsfrist fällt, muss die Wohnung bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats schriftlich gekündigt werden.

5. An digitales Erbe denken

Je jünger die verstorbene Person war, desto wahrscheinlicher ist es, dass sie zumindest ein Smartphone, Tablet oder einen Computer genutzt hat. Die dort gespeicherten Daten gehen auf die Erben über.

Profile in den sozialen Medien, bei Facebook etwa oder Instagram, sollten Angehörige schließen. Nicht leicht, falls die Zugänge mit persönlichen Passwörtern geschützt sind, die die Familie nicht kennt.

In diesem Fall können die Erben die entsprechenden Unternehmen über den Todesfall informieren und bitten, die Accounts zu löschen. Das gilt auch für E-Mail-Postfächer, Konten bei Bezahldiensten und Versandhändlern. Finanztip rät, schon zu Lebzeiten eine Übersicht über digitale Konten und Passwörter zu erstellen und eine vertraute Person zu bestimmen, die das digitale Erbe verwalten soll.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperation mit ­finanztip.de. Der Geld-Ratgeber für Verbraucher ist Teil der Finanztip-Stiftung.

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