Essen-Margarethenhöhe. Diverse Fragen wirft die Nebenkostenabrechnung von Covivio-Mietern in Essen-Margarethenhöhe auf. Wir fragen beim Experten nach.
Betreibt ein Dienstleister die Heizung im Haus, wird sie abgerechnet wie Fernwärme – egal, was verfeuert wird. Zahlen müssen die Mieter. Harald Bartnik vom Mieterschutzbund Mülheim, Oberhausen, Essen und Umgebung erklärt die Hintergründe und warum Mieter in solchen Fällen oft machtlos sind.
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„Der Vermieter profitiert von dieser Regelung“, erläutert Bartnik. Beim sogenannten Wärmecontracting verkauft der Vermieter seine Heizungsanlage an einen externen Dienstleister, der dann für den Betrieb, Reparaturen und Wartung verantwortlich ist. Die dabei entstehenden Kosten werden über die Fernwärmeabrechnung an die Mieter weitergegeben. „Das macht Fernwärme oft deutlich teurer, weil nicht nur der Energiepreis, sondern auch zusätzliche Kosten wie Instandhaltung eingerechnet werden.“
Diese Vertragsform erlaube es Vermietern, Verantwortung abzugeben, ohne die Mieter einzubeziehen. „Früher war das gesetzlich nicht zulässig, insbesondere wenn in Mietverträgen eine andere Heizungsart festgelegt war“, erklärt Bartnik. Doch auf Drängen der FDP sei das Gesetz geändert worden. „Jetzt darf Wärmecontracting ohne Zustimmung der Mieter eingeführt werden, selbst wenn dies die Mietverträge ändert.“
Ein weiteres Problem: Mieter haben kaum Einsicht in die Preiszusammensetzung der Fernwärme. „Die Abrechnungen legen nicht offen, wie sich die Kosten zusammensetzen“, so Bartnik. Zwar sei eine gesetzliche Regelung geplant, die mehr Transparenz schaffen soll, doch bislang fehle diese.
Bartnik fasst zusammen: „Diese Wärmecontracting-Modelle gehen massiv zulasten der Mieter. Die Kosten werden vollständig auf sie umgewälzt, während die Transparenz fehlt.“ Die Betroffenen bleiben in einer rechtlichen Grauzone gefangen. Bis neue gesetzliche Regelungen mehr Klarheit und Schutz schaffen, bleibt Mietern nur der Gang vor Gericht – mit ungewissem Ausgang.
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