Die Aufnahme- und Hilfsbereitschaft in Deutschland gegenüber ukrainischen Kriegsflüchtlingen scheint größer als vor acht Jahren. Ein Beispiel dafür ist die beschlossene „Massenzustrom-Richtlinie“ der EU. Dadurch können sich die ukrainischen Geflüchteten frei innerhalb der EU bewegen und kostenlos mit Bussen und Bahnen fahren. Auch ist das langwierige Asylverfahren, das Kriegsflüchtlinge aus anderen Ländern durchlaufen müssen, für sie ausgesetzt.
Inzwischen haben viele Flüchtlinge aus anderen Ländern das Gefühl, dass sie anders behandelt werden. Das erleben sie bei Wohnungssuche, Unterbringung und im Jobcenter. Das sorgt für Frustration bei den Betroffenen, da sie mit langen Asylverfahren, kurzer Aufenthaltserlaubnis, Vorurteilen und mit Diskriminierung rechnen müssen.
Kriege, Zerstörungen und Flucht werden niemals normal sein. Dies unterscheidet sich nicht von Land zu Land. Daher darf die Solidarität mit Kriegsflüchtlingen nicht einzelnen Gruppen gelten. Es darf nicht geschehen, Kriegsflüchtlinge in zwei Klassen aufzuteilen. Die erste Klasse ist für Flüchtlinge aus einem europanahen Kulturkreis. Und eine zweite Klasse ist für Flüchtlinge mit dunkler Hautfarbe oder arabischem Hintergrund reserviert ist.