20. Jahrestag der internationalen Kinderrechte. UNO fordert Verbesserungen bei Asyl- und Aufenthaltsrecht auch in Deutschland
Berlin. Zum 20. Jahrestag der UN-Kinderrechtskonvention hat das Flüchtlingshilfswerk der Vereinten Nationen (UNHCR) gefordert, die Stellung von Kindern im deutschen Asyl- und Aufenthaltsrecht zu verbessern. Das Prinzip „Vorrang des Kindeswohls” müsse ausdrücklich verankert werden, sagte der UNHCR-Vertreter für Deutschland, Michael Lindenbauer, gestern in Berlin. Kinderrechte würden weltweit verletzt, beklagte das Kinderhilfswerk Unicef. Bundesentwicklungsminister Dirk Niebel (FDP) erteilte unterdessen der Aufnahme von grundlegenden Kinderrechten ins Grundgesetz eine Absage.
Keine Änderung des Grundgesetzes?
Die Opposition sieht das anders. „Wir brauchen die Kinderrechte im Grundgesetz”, sagte die kinderpolitische Sprecherin der Grünen, Katja Dörner, der NRZ. Davon gehe allein schon der „große symbolische Wert” aus, dass Kinder nicht wie Erwachsene behandelt werden dürfen. Eine Ergänzung des Grundgesetzes könnte die Situation von Kindern in vielen Lebensbereichen wirksam verbessern, sagte die stellvertretende SPD-Chefin Manuela Schwesig mit Blick auf Bildungsarmut, gesundheitliche Beeinträchtigung und soziale Ausgrenzung vieler Kinder. Unterdessen bekräftigte Niebel, die Vorbehaltsklausel Deutschlands gegen die UN-Kinderrechtskonvention zurücknehmen zu wollen. Diese hatte in der Praxis dazu geführt, dass Flüchtlingskinder in Deutschland nicht gleich behandelt werden und nur eine eingeschränkte Gesundheitsversorgung bekommen.
Hilde Johnson aus dem Unicef-Direktorium verwies darauf, dass nach wie vor jedem zweiten Kind auf der Welt grundlegende Dinge wie sauberes Wasser, ausreichend Nahrung oder Schulbildung fehlen. Die Folgen der Finanzkrise und des Klimawandels beträfen zunächst die armen und ärmsten Kinder.