Düsseldorf (dpa/tmn). Mehr Abstand und Fuß vom Gas sind im Winter bei rutschigen Straßen wichtig. Manchmal vermeiden gute Ratschläge Blechschäden leider nicht. Sie können aber helfen, damit es danach nicht teurer wird.

Rumms - rutschige Straßen im Winter sorgen manchmal für einen Blechschaden. Für verursachte Fremdschäden kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung auf. Eigene kann eine etwaig abgeschlossene Vollkasko abdecken.

Doch die Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse (SF-Klasse) ist dann meist unvermeidlich, so die Verbraucherzentrale NRW. Die Versicherungsprämie kann sich im Folgejahr deutlich erhöhen, da man in eine ungünstigere SF-Klasse rutscht.

Wie rückgestuft wird, listet jeder Versicherer in einer eigenen Tabelle auf. Zudem erfolge die Rückstufung unabhängig von der Schadenhöhe. Auch ein zuvor vereinbarter Selbstbehalt ist zu zahlen.

Die Verbraucherschützer geben Tipps, wie es günstiger gehen kann:

  • Den Schaden aus eigener Tasche zahlen: Das ist vor allem bei geringeren Sachschäden eine Option - sowohl für Fremd- als auch Eigenschäden. Die Verbraucherschützer geben eine Faustformel: Bis zu einer Schadenhöhe von 1000 Euro ist es demnach oft günstiger, selbst in die Tasche zu greifen.
  • Schaden zurückkaufen: Oft ist es möglich, einen zunächst von der Versicherung übernommenen Schaden doch noch selbst zu zahlen und so eine Rückstufung zu vermeiden. Das sei auch deswegen eine gute Möglichkeit, da die Kosten eines Unfalls vorher nur schwer einschätzbar seien. Auch wie teuer eine Rückstufung in der Haftpflicht und der Vollkasko wirklich ausfällt, ist unterschiedlich. Für den Rückkauf des Schadens haben Versicherte in der Regel ein halbes Jahr nach der Regulierung durch die Versicherung Zeit. Welche Frist genau gilt, steht in den Unterlagen der Versicherung.
  • Um nach einem Schaden erst gar nicht zurückgestuft zu werden, kann man auch einen Rabattschutz abschließen. Damit hat man sozusagen meist einen Schaden im Jahr frei. Allerdings erhöhen solche Optionen den Versicherungstarif. Sie könnten sich etwa für Vielfahrer und bei kostspieligen Autos rechnen. Allerdings gilt dieser nur bei der jeweiligen Versicherung. Nach einem Schaden und Wechsel wird man in der Regel entsprechend zurückgestuft.