Düsseldorf. .
Mit einer schrecklichen Bluttat muss sich das Landgericht am Freitag beschäftigen: Totschlag wirft die Staatsanwaltschaft einer 25-Jährigen vor. Sie soll im Juni in einem Wahnschub ihre fast dreijährige Tochter getötet haben. Es geht um ihre dauerhafte Unterbringung in der Psychiatrie.
Die Frau litt, wie man jetzt weiß, schon länger an Wahnvorstellungen, das war aber niemandem aufgefallen. Nur einmal hatte sie wohl in einem Schub ihre Wäsche zerschnitten. Aber am 18. Juni brach die Krankheit dann plötzlich auf diese furchtbare Weise aus.
Am Morgen hatte sich der Ehemann (35) wie immer von seiner kleinen Familie verabschiedet. Im Laufe des Tages soll sie dann zu ihrer brutalen Tat geschritten sein. Mit einem Küchenmesser soll sie das kleine Mädchen, das dabei auf ihrem Schoß saß, tödlich am Hals verletzt haben.
Anschließend rief sie ihren Mann bei der Arbeit an, erklärte ihm, dass sie das Kind getötet habe. Wenn er nicht sofort komme, bringe sie auch sich selbst und das Kind in ihrem Bauch um. Sie war im achten Monat schwanger.
Der Mann konnte das nicht glauben, eilte nach Hause und brach zusammen, als er seine kleine Tochter tot fand. Es gelang ihm nicht, die Polizei zu rufen, sondern er rief einen Freund an, der das für ihn tat.
Das Ehepaar stammt aus dem Nahen Osten, er lebte schon länger in Deutschland, ging einem akademischen Beruf nach. Er hatte sie bei einem Heimatbesuch kennengelernt und mit nach Deutschland gebracht. Auch sie hatte studiert, bevor sie wegen des Kindes zu Hause blieb.
Sie glaubte wohl schon länger, dass ihre Familie vom Geheimdienst verfolgt werde. Der Polizei erklärte sie nach der Tat, sie habe ihre Tochter töten müssen, um sie vor dem Geheimdienst zu schützen. Es sei besser so für sie, sie sei jetzt im Paradies. Ein Gutachten stellte bei ihr eine schwere Psychose fest. Die Staatsanwaltschaft geht deshalb davon aus, dass sie schuldunfähig ist.
Sie wurde unmittelbar nach der Tat in die Psychiatrie eingewiesen. Dort brachte sie auch das zweite Kind zur Welt, das jetzt beim Vater lebt. Der ist in dem Prozess auch als Nebenkläger vertreten.