Düsseldorf. Kunst mit Kunststoff war die Idee. Doch wer hatte sie? Darüber stritt der Düsseldorfer Künstler Gerd Edinger mit einem Kunststoff-Unternehmen aus Kaarst. Das Landgericht Düsseldorf entschied jetzt: Der Künstler darf nicht mehr behaupten, die Firma habe ihm die Idee geklaut.
Das Unternehmen hatte in einem Eilverfahren ein Verbot dieser geschäftsschädigenden Äußerung beantragt. Der Maler, Zeichner und Bildhauer (58) hatte in einem Rundbrief an die Firma, die Kunstakademie, eine Galerie und das Wirtschaftsministerium des Landes geschrieben, dass er die Idee für ein solches Konzept gehabt hatte.
Der Geschäftsführer des Unternehmen habe ihn in seinem Atelier besucht. Wenig später haber er bei einer Kunststoff-Messe in Fried-richshafen im Oktober 2009 gesehen, dass die Firma sein Konzept umgesetzt habe.
Eidestattliche Versicherungen
Das Unternehmen wies das vehement zurück. Man verfolge diese Idee seit Jahren, habe dafür Partner gesucht. Daher sei es auch zu dem Kontakt mit dem Künstler gekommen.
Dem Gericht legte die Firma zwei eidesstattliche Versicherungen vor. Darin erklärten der Geschäftsführer und ein Dozent der Kunstakademie, dass das Konzept auf eigenen Plaungen beruht und mit Partner entwickelt wurde.
Das brachte das Gericht zu der Ansicht, dass die Behauptung des Künstlers „mit überwiegender Wahrscheinlichkeit falsch” sei. Ein gerichtliches Verbot sei nötig, weil der Künstler bereits eine Pressemitteilung angekündigt hatte. Die ist ihm nun untersagt.