Der Billig-Stromanbieter Flexstrom darf Angaben von Verbraucherschützern zufolge Kunden künftig keine verdeckten Preiserhöhungen mehr mit einer fragwürdigen Methode unterschieben.

Hamburg. Das Unternehmen habe sich hierzu in einer Unterlassungserklärung verpflichtet, teilte die Verbraucherzentrale Hamburg mit. Verstoße der Stromanbieter künftig gegen die Auflagen, müsse er eine Geldstrafe zahlen.

Flexstrom hatte Kunden ein Faltblatt übersandt, das laut Verbraucherzentrale wie Werbung aussah, dem jedoch erst bei genauerem Hinsehen eine Preiserhöhung zu entnehmen war. Da die Preiserhöhung auf Verträge mit einjähriger Laufzeit bezogen gewesen sei, hätte den Kunden mit der Ankündigung ein Sonderkündigungsrecht zugestanden, so dass sie aus ihren Verträgen hätten aussteigen können.

Flexstrom erweckte in dem Faltblatt den Verbraucherschützern zufolge den Eindruck, als träte die Preiserhöhung erst mit der Verlängerung eines Vertrages in Kraft. Dies muss der Anbieter nun unterlassen.