Verbraucher dürfen auch in Zukunft private Kopien von Musik-CDs brennen. Verfassungsbeschwerden kamen laut einem Urteil zu spät.

Karlsruhe. Verbraucher dürfen auch in Zukunft private Kopien von Musik-CDs brennen. Verfassungsbeschwerden dagegen kamen zu spät, wie es in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe heißt. Es verwarf die Beschwerden daher als unzulässig und nahm sie nicht zur Entscheidung an. (Az: 1 BvR 3479/08)

Das deutsche Urheberrecht lässt private Kopien rechtmäßig erworbener Werke zu. 2003 stellte der Gesetzgeber klar, dass dies auch für digitale Kopien gilt. So dürfen Verbraucher gekaufte Musiktitel auch auf ihrem Computer speichern oder eine Kopie einer CD beispielsweise für das Auto brennen.

Die Musikindustrie sieht aber ihre Eigentumsrechte an den Musiktiteln beeinträchtigt, weil viele Kopien illegal an andere Verbraucher abgegeben würden. Insgesamt sechs Unternehmen reichten daher im vergangen Jahr eine Verfassungsbeschwerde ein.

Das war zu spät, befanden die Richter. Verfassungsbeschwerden gegen ein Gesetz seien nur innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten zulässig. Im Interesse der Rechtssicherheit sei dies wichtig und eng auszulegen. Eine Anfang 2008 in Kraft getretene Novelle des Urhebergesetzes habe diese Frist nicht neu in Gang gesetzt, weil die angefochtene Vorschrift zu privaten Kopien unverändert geblieben sei.