Offenburg (dpa/tmn). Herbstzeit ist Erkältungszeit. Was gilt, wenn im Büro die Nase läuft.
Das bisschen Schnupfen, die Arbeit wartet, Homeoffice ist nicht möglich - und der Corona-Test ist negativ: Nicht jeder bleibt wegen einer leichten Erkältung zu Hause. Ob das die Kolleginnen und Kollegen klug finden, ist eine andere Sache. Doch kann der Arbeitgeber eigentlich verlangen, dass man sich dann krankschreiben lässt?
Nein. Auch wenn man - schon allein um andere nicht anzustecken - besser nicht erkältet in die Werkhalle geht oder sich hinter die Kasse setzt, gilt: Der Arbeitgeber kann nicht verlangen, dass man sich bei einer einfachen Erkältung krankschreiben lässt. Letztendlich entscheide immer der eigene Arzt, ob man arbeitsunfähig ist, sagt Jürgen Markowski, Fachanwalt für Arbeitsrecht in Offenburg. Dass man überhaupt zum Arzt geht, könne der Arbeitgeber aber ebenfalls nicht verlangen.
Doch es gibt andere Möglichkeiten: „Will der Arbeitgeber vermeiden, dass sich Erkältungen im Betrieb verbreiten, kann er Beschäftigte auf eigene Kosten bitten, zu Hause zu bleiben“, so Markowski. Der Lohn müsse in diesem Fall aber vom Arbeitgeber weiterbezahlt werden. „Er hat auch keinen Anspruch darauf, dass die Beschäftigten dafür Urlaub nehmen oder Zeitguthaben aufbrauchen.“