Berlin/Köln (dpa/tmn). Einen Tag weniger arbeiten, aber dafür das gleiche Geld bekommen? Das klingt erstmal gut. Doch nicht immer verstehen Arbeitgeber und Mitarbeiter unter einer Vier-Tage-Woche dasselbe.
Rund 81 Prozent der Erwerbstätigen in Deutschland wünschen sich eine Vier-Tage-Woche. Die meisten von ihnen (73 Prozent) allerdings nur mit einem vollen Lohnausgleich. Das zeigt eine Studie der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung.
Auch Pilotprojekte aus Großbritannien hätten gezeigt, dass Beschäftigte mit der verkürzten Arbeitszeit produktiver, weniger gestresst und seltener krank seien. Aber habe ich ein Recht auf eine kürzere Arbeitszeit? Infos von den Experten.
Was versteht man unter einer Vier-Tage-Woche?
Eines vorab: „Die Vier-Tage-Woche hat es immer schon gegeben“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Bislang verstand man darunter vor allem die Möglichkeit, Teilzeitansprüche geltend zu machen.
„Also wem die Arbeit aus welchen Gründen auch immer zu viel wird und wer sie entsprechend reduzieren möchte, kann dies beantragen - jedenfalls in Unternehmen mit mehr als 15 Arbeitnehmern“, sagt die Anwältin. Der Arbeitgeber könne dies dann nur aus betrieblichen Gründen ablehnen: Etwa weil er jeden Tag eine Erreichbarkeit für die Kunden benötige.
Den rechtlichen Anspruch, nur vier Tage zu arbeiten, gibt es also. Allerdings: Die Arbeitszeitverkürzung beinhaltet dann auch eine Reduzierung des Gehalts. „Was im Moment diskutiert wird, wird häufig als Wohlfühlfaktor bezeichnet und bedeutet etwas anderes“, sagt Oberthür: Dass man zwar weniger arbeitet - aber bei vollem Lohnausgleich.
Wann arbeitet man bei der neuen Form der Vier-Tage-Woche?
„Da gibt es ganz unterschiedliche Modelle - alles ist denkbar“, so Nathalie Oberthür. Also individuelle Lösungen, je nach Vorlieben der einzelnen Arbeitnehmer, genauso wie die Variante, dass ein Betrieb nur noch an vier statt an fünf Tagen in der Woche geöffnet ist.
Oberthür kennt auch eine Anwaltskanzlei, die damit gerade experimentiere: „Dort bleibt einheitlich für alle der Freitag frei. Es wird aber erwartet, dass der Umsatz gleich bleibt.“
Was ist der Vorteil, wenn man nur vier Tage arbeitet?
„Die Debatte um die Vier-Tage-Woche bietet die riesige Chance, dem Wert von Freizeit, Ehrenamt und vor allem Sorgearbeit Gewicht zu geben“, sagt Johanna Wenckebach, wissenschaftliche Direktorin des Hugo-Sinzheimer-Instituts (HSI) für Arbeits- und Sozialrecht der Hans-Böckler-Stiftung. „Es geht darum, aus der Perspektive abhängig Beschäftigter zu diskutieren, wie wir leben und arbeiten wollen.“
Die Motive der Beschäftigten können natürlich ganz unterschiedlich sein: Einige legen vielleicht Wert auf „Work-Life-Balance“ und wollen mehr Zeit für ihr Hobby haben, andere nutzen den zusätzlichen freien Tag, um sich um Kinder oder Eltern zu kümmern.
Von einer Vier-Tage-Woche können übrigens nicht nur die Beschäftigten, sondern auch die Betriebe profitieren: Zum einen werden sie attraktiver für Fachkräfte, zum anderen kann laut Studien die Effizienz steigen.
„Wenn bei vollem Lohnausgleich nur vier Tage gearbeitet wird und sich die Arbeitsbelastung nicht erhöht, kann das durchaus zu mehr Arbeitszufriedenheit und höherer Produktivität führen“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. Aber genau bei dieser Einschränkung liegt auch der Knackpunkt.
Wo lauern Gefahren?
Zum Nachteil wird ein solches Modell vor allem dann für die Beschäftigten, wenn das gleiche Arbeitspensum auf weniger Wochentage verteilt wird. „Das wäre im Ergebnis noch mehr Hamsterrad, nur getarnt als Flexibilität“, sagt Piel.
Auch Johanna Wenckebach warnt: „Das Schlagwort wird bereits jetzt als nette Verpackung von Arbeitszeitmodellen genutzt, die Arbeit verdichten und Belastung erhöhen, anstatt für mehr Autonomie, Gesundheitsschutz und Vereinbarkeit zu sorgen.“
Wenn sich die Arbeitsstunden pro Tag erhöhen, bedeutet das nach Ansicht von Anja Piel erhebliche Risiken für Beschäftigte. „Nach sechseinhalb Stunden Arbeit am Tag sinkt die Leistungsfähigkeit, mehr als acht Stunden gefährden die Gesundheit.“ Eine Vier-Tage-Woche, bei der die Arbeitszeit von acht Stunden regelmäßig überschritten und die gleiche Arbeitszeit an weniger Tagen geleistet wird, lehnen die Gewerkschafter daher ab.
Und Arbeitgeber, deren Modell es ist, einfach nur die Stundenzahl zu erhöhen, bewegen sich auf rechtlich dünnem Eis: „Wenn 40 Stunden Arbeitszeit auf vier Tage komprimiert werden, geht das theoretisch“, sagt Nathalie Oberthür. Aber die zehn Stunden sind arbeitszeitrechtlich die absolute Maximalobergrenze. „Jede Minute darüber ist ein Arbeitszeitverstoß.“
Habe ich ein Recht auf eine Vier-Tage-Woche bei vollem Lohnausgleich?
„Ein individueller Anspruch der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage besteht nicht“, sagt DGB-Vorstandsmitglied Anja Piel. „Zwar muss der Arbeitgeber Rücksicht auf Bedürfnisse und Wünsche der Beschäftigten nehmen, aber letztlich entscheidet er.“ Die Verteilung der Arbeitszeit ist allerdings mitbestimmungspflichtig - das heißt: Der Betriebsrat entscheidet mit.
Kann mein Chef einfach eine Vier-Tage-Woche anordnen?
Das kommt ganz darauf an, was vereinbart wurde. Der Arbeitgeber bestimmt die Arbeitszeit: „Das heißt, wenn ich 40 Stunden vereinbart habe und im Vertrag nichts von einer Fünf-Tage-Woche steht, könnte er das auch einseitig festlegen“, erläutert Oberthür.
Sollten dort jedoch fünf Tage festgeschrieben sein, könnte der Arbeitgeber dies nur mit einer Änderungskündigung umsetzen - indem er etwa argumentiert, dass dies für die betriebliche Organisation unumgänglich sei.
Bekomme ich weniger Urlaub bei einer Vier-Tage-Woche?
Einerseits ja: Denn wer weniger Tage im Jahr arbeitet, hat Anspruch auf weniger Urlaubstage. Die IG Metall weist allerdings auf ihrer Webseite darauf hin, dass sich zumindest an der Dauer des Urlaubs in Wochen praktisch gar nichts ändert.
„Wer bei einer Vier-Tage-Woche 16 Tage Jahresurlaub hat, kann damit - ebenso wie ein Beschäftigter mit etwa einer Sechs-Tage-Woche und 24 Tagen Jahresurlaub - vier Wochen Urlaub im Jahr machen“, heißt es dort. Es kommt jedoch darauf an, ob der Betrieb einen Tarifvertrag habe oder ob die gesetzliche Regelung gilt und was im Arbeitsvertrag steht. „Da gibt es zig Regelungen.“
Kann ich eine Vier-Tage-Woche auch erst einmal testen?
„Einseitig geht es auch befristet“, sagt Arbeitsrechtlerin Oberthür. Dann handle es sich um eine sogenannte Brückenteilzeit, die man nur für eine bestimmte Zeit beantrage. Diese müsse aber mindestens ein Jahr dauern. Klar ist aber auch: „Einvernehmlich geht immer alles.“