Berlin. Beschäftigte in Deutschland dürfen aktuell nicht weniger als 12 Euro die Stunde verdienen. Nun wird der Mindestlohn zum kommenden Jahr erneut angepasst. Wer legt das nach welchen Kriterien eigentlich fest?
Der gesetzliche Mindestlohn soll zum kommenden Januar von 12 auf 12,41 steigen und ein Jahr später noch einmal um 41 Cent auf 12,82 Euro. Die zuständige Mindestlohnkommission hat diesen Vorschlag am Montag in Berlin vorgelegt. Die Bundesregierung wird diesen umsetzen, wie Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) anschließend ankündigte.
Wie wird über die Höhe entschieden?
Im vergangenen Herbst wurde der Mindestlohn ausnahmsweise von der Ampel per Gesetz von 10,45 Euro auf 12 Euro angehoben. Vor allem die SPD hatte sich dafür im vergangenen Bundestagswahlkampf stark gemacht. Ansonsten ist die Mindestlohnkommission zuständig. Darin beraten jeweils drei hochrangige Arbeitgeber- und Gewerkschaftsvertreter, zwei Wissenschaftler und ein Vorsitzender oder eine Vorsitzende alle zwei Jahre über eine Erhöhung der Lohnuntergrenze. Berücksichtigt wird dabei die Tarifentwicklung im Land. Die Kommission legt dann einen Vorschlag vor, den die Regierung in der Regel mit einer Verordnung verbindlich macht.
Was war dieses mal anders?
Zum ersten Mal wurden sich Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter in der Kommission nicht einig über die Erhöhung. Die Gewerkschaftsvertreter hatten eine deutlich stärkere Mindestlohnsteigerung gefordert. Um das Patt zwischen beiden Seiten aufzubrechen, kam ein Passus des Mindestlohngesetzes zum Tragen: Die Kommissionsvorsitzende, Christiane Schönefeld, legte einen Vermittlungsvorschlag vor. Da dieser aber auch keine Mehrheit fand, übte Schönefeld ihr für diesen Fall vorgesehenes Stimmrecht aus und verhalf ihm zur Mehrheit. Die Gewerkschaftsseite wurde überstimmt.
Wie viele Menschen arbeiten aktuell für 12 Euro Mindestlohn?
Ganz genau lässt es sich nicht sagen. Nach jüngsten Angaben des Statistischen Bundesamts waren aber im Oktober ungefähr sechs Millionen abhängig Beschäftigte (15 Prozent) im Niedriglohnsektor beschäftigt. Zum Niedriglohnbereich zählen demnach Jobs, in denen weniger als 12,76 pro Stunde gezahlt wird. Von der Erhöhung des Mindestlohns auf 12 Euro im Oktober profitierten den Angaben zufolge etwa 5,8 Millionen Menschen, die vorher weniger als 12 Euro die Stunde hatten.
Ist der Mindestlohn brutto oder netto?
Brutto. Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums bekommen Beschäftigte bei einer 40-Stunden-Woche mit Mindestlohn etwa 2080 Euro brutto im Monat. Wie viel davon netto nach Abzug von Steuern, Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung bleibt, hängt wie immer von verschiedenen Faktoren ab, etwa der Steuerklasse, dem Familienstand oder der Anzahl der Kinder.
Was droht einem Arbeitgeber, der weniger zahlt?
Das kann teuer werden. Es drohen Geldbußen bis zu 500.000 Euro. Außerdem kann das Unternehmen von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Auf der Internetseite des Bundesarbeitsministeriums gibt es einen „Mindestlohn-Rechner“: Durch Eingabe des Bruttogehalts und der Wochenarbeitszeit lässt sich dort überprüfen, ob das Gehalt unter dem Mindestlohn liegt. Für den Fall von Verstößen gibt es beim zuständigen Zoll die Mindestlohn-Hotline 030-60-28-00-28.
Haben auch Azubis, Schüler und Minijobber Anspruch auf Mindestlohn?
Minijobber, ja. Für Azubis gibt es eigene Regeln (Mindestvergütung für Auszubildende). Schüler-Jobs fallen in der Regel nicht unter die Mindestlohn-Regel: Wer unter 18 ist und noch keinen Berufsabschluss hat, hat keinen Anspruch. Bei Praktika gilt, handelt es sich um ein freiwilliges „Orientierungspraktikum“ neben Studium oder Ausbildung, besteht kein Anspruch auf Mindestlohn, es sei denn es dauert länger als drei Monate. Bei „Pflichtpraktika“, die als Teil des Studiums absolviert werden müssen, besteht auch kein Anspruch.
Wie hat sich der Mindestlohn seit seiner Einführung im Vergleich zur Inflation entwickelt?
Der Mindestlohn ist seit seiner Einführung 2015 von 8,50 Euro schrittweise auf 12 Euro erhöht worden - ein Plus von 41 Prozent. Besonders große Anhebungen gab es im vergangenen Jahr. Ende 2021 lag der Mindestlohn noch bei 9,60 Euro. In drei Schritten ging es dann 2022 auf 12 Euro hinauf. Die Verbraucherpreise (Lebensmittel, Energie, Mieten, Kleidung usw.) stiegen zwischen 2015 und 2022 laut Statistischem Bundesamt - wenn man den Durchschnittsjahreswert bei der Inflation zugrunde legt - um 16,6 Prozent.