Die Leserfrage: Ich arbeite in einem Minijob. Mein Chef hat vorgeschlagen, den zu einem Midijob auszubauen. Welche Veränderungen würden sich für mich dadurch ergeben?
Das sagt Steuerberater Michael Fischer: Mit Ihrem Minijob führen Sie eine geringfügige Beschäftigung aus, für die Sie maximal 450 Euro im Monat erhalten. Für Ihren Lohn hatte bislang nur der Arbeitgeber Abgaben zu machen, in der Regel 30 Prozent. Überschreitet das Gesamtentgelt nun 450 Euro, besteht volle Versicherungspflicht für alle geringfügigen Beschäftigungen.
Beträgt das Gesamtentgelt weniger als 850 Euro, gilt eine Gleitregelung für die Arbeitnehmeranteile, das heißt der Arbeitnehmer zahlt in diesem Bereich nicht den vollen Sozialversicherungsbeitrag. Die Höhe Ihrer Sozialversicherungsbeiträge richtet sich dabei nach der Höhe Ihres Verdienstes. Mit zunehmendem Verdienst steigt der Prozentsatz Ihrer Beiträge. Ein solches Beschäftigungsverhältnis in der Gleitzone bezeichnet man in Anlehnung des Begriffs Minijob auch als Midijob.
Der Ausbau zum Midijob würde dementsprechend zu höherem Bruttoeinkommen führen. Ihr Nettoeinkommen würde aber im Vergleich zu Ihrem bisherigen Einkommen wegen der Sozialabzüge nur geringfügig zunehmen. Vergleicht man einen Minijob auf Basis von 450 Euro mit einem Midijob auf Basis von 520 Euro, würden Sie mit dem Minijob sogar besser verdienen.
Ein Midijob hat aber auch Vorteile. Dadurch dass Sie in allen Zweigen der Sozialversicherung pflichtversichert sind, erwerben Sie Rechte. So steigen Ihre Rentenansprüche mit zunehmenden Beitragssätzen an, Sie sind krankenversichert und haben Ansprüche aus der Arbeitslosenversicherung.
Entscheiden Sie sich gegen das Angebot Ihres Arbeitgebers, sollten Sie beachten, dass es seit 1. Januar 2013 generell keine Rentenversicherungsfreiheit mehr gibt. Bereits zum 31. Dezember 2012 bestehende Beschäftigungsverhältnisse bleiben aber bis Ende 2014 unberührt, sofern sich der Verdienst nicht ändert. Andernfalls muss die Rentenversicherungsfreiheit schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden.
Unser Autor Michael Fischer ist Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Hamburg. www.wpfischer.de