Bei Großunternehmen rückt er turnusmäßig an, bei Selbstständigen meist nur bei konkretem Verdacht auf Steuerhinterziehung: der Steuerprüfer. Was tun, wenn er vor der Tür steht?

Hamburg. Etwa eine Million Euro zusätzlicher Einnahmen für die Staatskasse erwirtschaftet hierzulande jeder Steuerprüfer jährlich - Tendenz steigend. Denn zunehmend digitalisierte Daten lassen sich immer schneller gegeneinander abgleichen. "Das komplizierte deutsche Steuerrecht provoziert zahlreiche Streitfragen, die nicht selten in saftigen Nachzahlungen enden", erklärt Rechtsanwalt K. Jan Schiffer, Autor des Ratgebers "Steuerprüfung". Betroffen sind nicht nur Großunternehmen, sondern auch kleinere Betriebe und Selbständige.

Verluste über Jahre wecken den Argwohn

"Eigentlich ist die Steuerprüfung in einem Unternehmen ein ganz normaler Vorgang", weiß K. Jan Schiffer. Doch während der Prüfer bei den Großen turnusmäßig erscheint, ist bei Kleinen und Selbständigen für sein Kommen oft ein konkreter Verdacht ausschlaggebend. Das können Verluste über mehrere Jahre sein oder Einnahmen, die nicht die normalen Lebenshaltungskosten decken. Auch ein Lebensstil, der in keinem Verhältnis zum Einkommen steht, weckt schnell den Argwohn der Prüfer.

Anonyme Anzeigen von verärgerten Mitarbeitern oder der neidischen Konkurrenz helfen dem Finanzamt ebenfalls von Fall zu Fall auf die Sprünge. "Wenn Sie von einer Anzeige gegen Ihre Person erfahren, suchen Sie die offene Kommunikation mit dem Finanzamt", empfiehlt Wirtschaftsanwalt Schiffer. "Eine Vorwegverteidigung ist häufig sinnvoller als den Gang des Verfahrens abzuwarten. Denn hinter dem Finanzverwaltungssystem stehen immer Menschen, die die Steuergesetze anwenden und beurteilen." Sollte die Steuerfahndung dennoch anrücken, rät Anwalt K. Jan Schiffer zum Sieben-Punkte-Alarmplan.

Wenn der Steuerprüfer anrückt