Wer ein Unternehmen nach dem Franchise-Prinzip gründen möchte, muss sich beim Franchise-Geber bewerben – aber nicht alle Fragen beantworten.
Hamburg. Franchising gilt vielen angehenden Selbstständigen als interessanter Weg - gründen sie doch mit einem oft starken Namen und Partner im Rücken. Welche Fragen müssen Interessenten beantworten, wenn sie dem Franchise-Geber gegenübersitzen? Unser Experte Günter Erdmann gibt Auskunft. Er ist Geschäftsführer der Hamburger Wirtschaftskanzlei Schlarmann von Geyso und spezialisiert auf Vertriebs- und Franchiserecht. Er berät Ketten wie Schweinske, Cha Cha, Joeys Pizza und Futterhaus. Erdmann gehört zudem dem Rechtsausschuss des deutschen und europäischen Franchiseverbandes an.
Welche Fragen dürfen Franchisegeber stellen?
Bevor Sie die Möglichkeit erhalten, einen Franchisevertrag abzuschließen, wird Ihnen der Franchisegeber viele Fragen stellen. Selbst sehr "persönlich" wirkende Fragen sind dabei zulässig. Schließlich hat der Franchisegeber ein berechtigtes Interesse daran, zu erfahren, ob Sie Ihren Vertrag langfristig erfüllen können. Ihr künftiger Geschäftspartner darf bei seinen Fragen sogar über das hinausgehen, was etwa einem künftigen Arbeitgeber beim Einstellungsgespräch erlaubt ist. Gute Franchisegeber werden aber ihre Fragen auf solche Themenbereiche beschränken, die für den Abschluss des Vertrags, seine wirtschaftlichen Grundlagen und die spätere erfolgreiche Zusammenarbeit tatsächlich wichtig sind.
Vermögensverhältnisse
Die Basis jeder Franchisepartnerschaft ist, dass Sie finanzielle Verpflichtungen übernehmen. Der Franchisegeber wird daher wissen wollen, ob und wie Sie das nötige Eigenkapital aufbringen werden und welche finanziellen Reserven bei Ihnen vorhanden sind. Ihre aktuelle Vermögenslage sollten Sie durch eine selbst erstellt Vermögensübersicht und gegebenenfalls Kapitalnachweise dokumentieren können. Üblich sind auch Fragen nach laufenden Zahlungsverpflichtungen, etwa für zu unterstützende Kinder, Ehefrauen und nächste Verwandte. Zulässig ist auch die Frage nach Schulden.
Krankheiten
Erlaubt sind Fragen nach aktuellen und früheren Krankheiten oder körperlichen Einschränkungen. Als künftiger Unternehmer sollten Sie schließlich im eigenen Betrieb voll einsatzbereit sein. Wenn Sie sich trotz gesundheitlicher Beeinträchtigungen zutrauen, die Franchisepartnerschaft zu übernehmen, sollten Sie das im Fragebogen ausführlicher beschreiben. Sie könnten zum Beispiel darauf verweisen, dass Sie in Ihrem bisherigen beruflichen Werdegang Erfahrung mit vergleichbaren Aufgaben gesammelt haben.
Unterstützung der Familie
Häufig wollen Franchisegeber wissen, ob Ihr Ehe- oder Lebenspartner Ihr Vorhaben unterstützt. Eine wichtige Frage, denn als selbständiger Unternehmer werden Sie auf das Wohlwollen Ihrer nächsten Angehörigen angewiesen sein.
Vorstrafen
Die Frage nach Vorstrafen ist in der Regel für die Übernahme der Partnerschaft relevant. Franchisegeber, die danach fragen, werden Sie in der Regel ohnehin um ein polizeiliches Führungszeugnis bitten, um hier sicher zu gehen. Sollten Sie in einer einschlägigen Vorstrafe – wie etwa dem Entzug eines Führerscheins - kein Hindernis für eine Franchisepartnerschaft sehen, liegt es an Ihnen, das im Fragebogen überzeugend zu begründen.
Mitgliedschaften und Ansichten
Ob Sie politischen Parteien, Glaubens- und Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften und Betriebsräten oder auch nur Sportvereinen angehören, spielt für eine erfolgreiche unternehmerische Tätigkeit in einem Franchisesystem keine Rolle. Ebenso wenig sollte Ihre sexuelle Selbstbestimmung interessieren. Ein guter Franchisegeber wird deshalb nicht danach fragen. Tut er es doch, können Sie diese Fragen ignorieren. Das gilt generell auch für Fragen nach Ihrem Lebenswandel oder Ihren Einstellungen zu politischen und gesellschaftlichen Themen. Einzelne Franchisegeber begründen solche Fragen mit gesetzlichen Anforderungen aus ihrem Heimatland, etwa den USA. Auch in diesem Fall steht es Ihnen frei, diese Fragen zu beantworten. Sie müssen auch nicht zustimmen, dass Dritte über Sie Erkundigungen einziehen oder einen Bericht über Sie erstellen.
Die richtige Taktik
Die Selbstauskunft ist Teil des Bewerbungsprozesses. Jeder Franchisegeber sollte sich zu allererst dafür interessieren, ob Sie das nötige Eigenkapital mitbringen und über wesentliche berufliche, geschäftliche und vertriebliche Erfahrungen verfügen. Darüber hinaus sollten Sie ihm begründen können, warum Sie sich für eine selbständige unternehmerische Tätigkeit in seinem System interessieren. Schließlich sollten Sie ihm Finanzierungsnachweise sowie Ihr polizeiliches Führungszeugnis überlassen, wenn er Sie darum bittet. Wenn Sie bei diesen Fragen überzeugen können, werden Sie bereits gute Chancen haben. Generell gilt: Der Franchisegeber sollte nur Fragen stellen, die für die Partnerschaft nachvollziehbar relevant sind. Ob und welche Fragen Sie im Rahmen einer solchen Selbstauskunft beantworten, liegt an Ihnen.
Deutscher Franchise-Verband (DFV):
www.franchiseverband.com
Europäischer Franchiseverband:
www.eff-franchise.com