Berlin (dpa/tmn). Gedruckte Kontoauszüge gehören mit fortschreitender Digitalisierung zunehmend der Vergangenheit an. Steuerpflichtige sollten sich aus guten Gründen aber die Mühe machen, die Auszüge abzuspeichern.
Eine Überweisung tätigen, den Kontostand prüfen oder den Freistellungsauftrag anpassen: Für solche Handgriffe suchen viele Menschen längst keine Filiale ihres Kreditinstituts mehr auf.
Denn zügiger geht das am Computer oder Smartphone. Ein Nachteil hat der Verzicht auf den Filialgang aber: In der Regel gibt es dann auch keine gedruckten Kontoauszüge mehr.
Häufig landen diese in den elektronischen Postfächern der Kundinnen und Kunden. Das kann problematisch werden, wenn es an die Steuererklärung geht, findet die Lohnsteuerhilfe Bayern.
Lokal abspeichern
Denn soll das Finanzamt bestimmte Steuerabzüge berücksichtigen, müssen im Zweifel Belege nachgereicht werden können. Als Nachweis für eine Spende reicht zum Beispiel ein Kontoauszug, für Handwerkerkosten braucht es diesen zusätzlich zur Rechnung.
Die Lohnsteuerhilfe Bayern empfiehlt daher, die online oder mobil zur Verfügung gestellten Auszüge unbedingt auf das Smartphone oder den PC herunterzuladen und sie mindestens vier, besser aber zehn Jahre abzuspeichern.
Eigenverantwortung spart Zeit und Kosten
Nach Erfahrung des Lohnsteuerhilfevereins stehen die Auszüge in den elektronischen Postfächern je nach Bank oder Sparkasse nur zwischen drei und zwölf Monaten zum Download bereit.
Die Kreditinstitute selbst müssen die Unterlagen laut Gesetz zwar zehn Jahre archivieren. Doch alte Kontoauszüge oder einzelne Umsätze nachträglich anzufordern, kostet Zeit und Geld. Laut Lohnsteuerhilfe Bayern können dafür bis zu 15 Euro pro Auszug anfallen.
Wer komplett auf Nummer sicher gehen möchte, dass die heruntergeladenen Kontoauszüge nicht verloren gehen, kann eine Kopie der Dateien zusätzlich auf weiteren Geräten oder einem externen Datenträger - etwa einer zusätzlichen Festplatte - sichern.
Vor einem möglichen Totalausfall der Technik bewahrt am Ende allerdings nur der Ausdruck der Unterlagen.