Die Beratung privater Investoren in Banken ist nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest in vielen Fällen schlicht „jämmerlich“.

Berlin. Private Anleger sind mit ihrem Ersparten bei vielen Banken nach einer Untersuchung der Stiftung Warentest noch immer geradezu „jämmerlich schlecht“ beraten. Schon im vergangenen Jahr hatten die Verbraucherschützer viele Institute ermahnt, inzwischen sei die Anlageberatung insgesamt sogar schlechter geworden, zog die Stiftung Warentest Bilanz.

Bei den Kundengesprächen würden oftmals gesetzliche Vorgaben wie die Aushändigung eines Beratungsprotokolls nicht eingehalten und Risiken verschwiegen. Nach wie vor erkundigten sich viele Bankmitarbeiter auch nicht nach den finanziellen und persönlichen Verhältnissen ihrer Kunden. Die Banken wollen die Ergebnisse nun zunächst einmal im Detail prüfen.

Die Bekundungen der Institute, private Anleger besser zu betreuen, nannte der Chef der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), Gerd Billen, leere Worthülsen. „Ohne die Abkehr von der provisionsgetriebenen Beratung, ohne klare gesetzliche Vorgaben und effektive Kontrollen durch die Finanzaufsicht wird sich an der Qualität der Anlageberatung durch Banken und Finanzvermittler nichts ändern“, mahnte er.

Die Stiftung Warentest hatte zwischen März und April 21 Kreditinstitute unter die Lupe genommen. Die Tester führten insgesamt 146 Beratungsgespräche. 35.000 Euro sollten über einen Zeitraum von zehn Jahren angelegt werden. Keine Bank erhielt ein „sehr gut“ oder „gut“.

Bankmitarbeiter müssen seit Jahresbeginn schriftlich festhalten, wie sie die Kunden beraten haben, bevor diese ein Anlagegeschäft tätigen. Mit dem Beratungsprotokoll sollen die Anleger ein Beweismittel in der Hand haben, wenn sie wegen Falschberatung klagen wollen. Viele Banker in den Filialen monieren den hohen bürokratischen Aufwand, der mit dem Protokoll einhergeht.

Laut der Stiftung Warentest waren nun zwar in 126 Gesprächen Wertpapiere ein Thema, allerdings wurden in 65 Fällen keine Protokolle ausgehändigt. Dabei hätten die Testkunden ausdrücklich darum gebeten. In keiner der 21 gestesteten Banken gab es nach jedem Beratungsgespräch ein Protokoll. „Das heißt, dass kein einziges Kreditinstitut gewährleisten konnte, dass seine Beratung immer rechtlich korrekt stattfindet“, erklärten die Verbraucherschützer.

Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner hatte bereits am Montag erklärt, die gesetzlichen Vorgaben würden von den Banken teils bewusst umgangen. Die CSU-Politikerin forderte die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) auf, ihrer Kontrollpflicht intensiver nachzukommen. Sie müsse Vorgaben machen, die die Qualität der Beratungsprotokolle verbesserten.

Die BaFin hatte im Mai ebenfalls eine ernüchternde Bilanz gezogen. Sie kritisierte vor allem, dass die Protokolle nur schematisch ausgefüllt würden und sich daraus kaum Schlüsse ziehen ließen, worüber die Kunden genau beraten worden seien.