1,5 Millionen deutsche Sparer sollten ihre Riester-Förderung verlieren. Das Bundeskabinett will jetzt “unbürokratisch“ Abhilfe schaffen.
Berlin. Riester-Rentensparer können sich zu Unrecht erworbene Zulagen durch Nachzahlungen doch noch sichern. Das hat das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin beschlossen.
Die schwarz-gelbe Ministerrunde verabschiedete einen Gesetzentwurf, der den Verbraucherschutz in jenen Fällen verbessern soll, in denen Riester-Sparer für bestimmte Jahre versehentlich keinen Eigenbeitrag geleistet hatten, teilten das Bundesarbeits- und das Bundesfinanzministerium nach der Entscheidung mit. Der Bundestag muss noch über das Gesetz abstimmen.
Mit dem Entwurf aus dem Finanzministerium reagiert die Bundesregierung auf das Bekanntwerden massenhaften Fehlverhaltens von Riester-Sparern, von denen der Staat deshalb in 1,5 Millionen Fällen Zulagen zurückforderte. Offenbar aus Unkenntnis über die komplexen Regelungen hatten es zahlreiche Sparer versäumt, den zuständigen Stellen Änderungen ihrer Lebensumstände mitzuteilen, die sich auf Beiträge auswirkten.
Das betraf etwa nicht berufstätige Ehepartner, die nach der Geburt eines Kindes – anders als zuvor – einen eigenen jährlichen Mindestbetrag hätten einzahlen müssen, um weiterhin staatliche Zulagen zu bekommen. Das aber war den Betroffenen in vielen Fällen offenbar nicht klar.
„Missbrauch der staatlichen Riester-Förderung darf sich nicht lohnen. Aber wir helfen Familien, die das Richtige tun und mit der Riester-Rente zusätzlich vorsorgen“, erklärten Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) und Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) nach der Kabinettssitzung. Deshalb werde die Möglichkeit geschaffen, die Eigenbeiträge nachzuzahlen und sich damit rückwirkend den staatlichen Zulagenanspruch für die fragliche Zeit zu sichern.
Sobald das Gesetz in Kraft tritt, werde die staatliche Zulagenstelle alle Betroffenen automatisch darüber informieren, was sie nun tun müssten, teilten Arbeits- und Finanzministerium mit. Das Verfahren werde unbürokratisch sein.
Sparer müssten nur die Beiträge nachzahlen und ihrem Riesterprodukt-Anbieter mitteilen, für welche Jahre diese gedacht seien. Den Rest übernähmen Anbieter und Zulagenstelle. Sie würden die zwischenzeitlich zurückgeforderten Zulagen dann wieder an die Sparer auszahlen.
Der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, erklärte, mit der Einführung eines einheitlichen Mindestbeitrags für Riester-Sparer und einer Kulanzregelung werde für die Zukunft Rechtsklarheit hergestellt. Zudem werde damit ein unnötiger Ansehensverlust der Riester-Rente abgewendet.