Berlin. Beim bundesweiten Fahrschein können Arbeitnehmer sparen. Besonders eine Methode lohnt sich – und lässt sich mit dem Arbeitgeber aushandeln.
Das Deutschlandticket wurde als eine bundesweite Antwort auf steigende Lebenshaltungskosten, den Klimawandel und die Herausforderungen des Verkehrs entwicket. Es folgte auf das Experiment des „9-Euro-Tickets“ im Sommer 2022, das in der breiten Bevölkerung großen Anklang fand und den Grundstein für die Einführung eines nachhaltigen und erschwinglichen Mobilitätsangebots legte.
Das Deutschlandticket ermöglicht es Bürgern, den gesamten Nahverkehr in Deutschland für einen monatlichen Festpreis von zurzeit 49 Euro zu nutzen. Es handelt sich dabei um ein digitales Abonnement, das bundesweit in allen Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen, Regionalzügen und U-Bahnen genutzt werden kann. Das Ziel des Tickets ist es, den Zugang zum öffentlichen Verkehr zu vereinfachen und finanzielle Barrieren zu senken, um mehr Menschen zu ermutigen, öffentliche Verkehrsmittel anstelle von privaten Fahrzeugen zu nutzen.
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Das Deutschlandticket ist in Form eines Abonnements erhältlich und wird hauptsächlich digital, über eine App oder als E-Ticket angeboten. Es ist monatlich kündbar und kostet aktuell 49 Euro pro Monat. Dieses Ticket ist in allen öffentlichen Verkehrsmitteln des Nahverkehrs gültig, allerdings nicht im Fernverkehr wie ICE-, IC- und EC-Zügen der Deutschen Bahn. Für viele Pendler und Vielfahrer stellt es eine bequeme und kostengünstige Alternative dar.
Aber das Deutschlandticket wird 9 Euro teurer. Der Preis wird im nächsten Jahr auf dann 58 Euro im Monat steigen. Der Preis für das Jobticket steigt gegebenenfalls dann entsprechend auf 40,60 Euro an. Dahinter verbirgt sich ein besonderes Angebot für Mitarbeiter: Geben Unternehmen den Angestellten mindestens 25 Prozent Nachlass auf das Abo, gibt der Bund weitere fünf Prozent hinzu.
Deutschlandticket: Bei pauschaler Versteuerung profitiert der Arbeitnehmer
Der Arbeitgeber kann die Kosten aber auch voll übernehmen. Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Wird der Kostenzuschuss gegen einen Teil des Bruttolohns eingetauscht, ist es nicht steuerfrei, der entsprechende Paragraf 3 Nr. 15 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) würde in diesem Fall aufgehoben werden. Deshalb ist Variante zwei für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die deutlich attraktivere: Der Arbeitgeber zahlt die Kosten des Deutschlandtickets zusätzlich zum Gehalt. Dabei kann er die Pauschalversteuerung mit 25 Prozent nutzen.
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Ohne Pauschalversteuerung würde die Entfernungspauschale gemindert werden. Bei einer pauschalen Versteuerung hingegen wird der Betrag nicht auf die Entfernungspauschale angerechnet und muss nicht in der Lohnsteuerbescheinigung erfasst werden. Heißt: Man hat gar keine Fahrtkosten, kann aber trotzdem eine Steuerrückerstattung vom Finanzamt bekommen.
Das ist für den Arbeitnehmer mehr als angenehm. Zusätzlich kann man dann noch die Sachbezugsfreigrenze nutzen, die derzeit bei 50 Euro liegt. Diese Sachbezugsfreigrenze lässt sich zum Beispiel in Form von Tankgutscheinen durch den Arbeitgeber darstellen.
Sollte der Arbeitgeber sich nicht auf eine Pauschalversteuerung einlassen, gibt es für Beschäftigte dennoch eine gute Nachricht: Auch bei einer Gehaltsumwandlung würde das Deutschlandticket beitragsfrei in der Sozialversicherung bleiben.
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