Berlin. Nicht nur ehemalige Gastarbeiter suchen das Weite. Wohin die meisten Renten überwiesen werden und was Auslandsrentner beachten müssen.

Die Zahl der im Ausland lebenden Rentner wächst weiter an. Nach Angaben der Deutschen Rentenversicherung (DRV) werden derzeit 1,7 Millionen Renten in andere Länder überwiesen. Jeder 14. Rentner lebt jenseits der Grenzen. Die Zahl ist in den vergangenen 20 Jahren um 28 Prozent angestiegen. 2003 zahlte die DRV nur 1,3 Millionen Auslandsrenten. Die Zahlen veröffentlichte die Rentenversicherung anlässlich ihrer Bundesvertreterversammlung in dieser Woche.

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Der Anstieg geht überwiegend auf die in den 1960er- und 1970er-Jahren angeworbenen Gastarbeiter zurück. Sie sind nun im Rentenalter und gehen häufig in ihr Heimatland zurück. In der Zwischenzeit haben sie wie aller anderen Arbeitnehmer Beiträge bezahlt und damit Rentenansprüche erworben. Wo sie ihren Lebensabend verbringen, ist aus Sicht der Rentenversicherung für die Zahlung unerheblich. Die meisten Auslandsrenten werden daher nach Italien, Spanien, Griechenland, das frühere Jugoslawien sowie in die Türkei überwiesen. Gut 280.000 Renten gehen in die anderen europäischen Länder. Außerhalb Europas sind vor allem die USA ein Ziel für ein Leben im Ruhestand. 64.000 Zahlungen gehen dorthin.

Als Rentner im Ausland leben – wohin es die meisten Deutschen zieht

„Rund 14 Prozent der Auslandsrenten werden an Deutsche ausgezahlt, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben“, erläutert die DRV. Beliebteste Altersdomizile sind Österreich mit 29.000, gefolgt von der Schweiz mit 27.000 und Spanien mit rund 23.000 Rentenzahlungen. Länder mit sehr viel günstigeren Lebenshaltungskosten spielen demnach nur eine untergeordnete Rolle. Nachteile müssen auswanderungswillige Rentner in der Regel nicht befürchten. Das Europarecht oder bilateral angeschlossene Sozialversicherungsabkommen sichern ihren Status in der Regel ab.

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    Insgesamt 150 Länder stehen auf der Liste der Rentenempfänger im Ausland. „Ob Mallorca, Paris oder Florida – jeder erhält seine deutsche Rente auch im Ausland“, versichert de DRV und rät zugleich zu einer umfassenden Beratung bei der Vorbereitung des Umzugs.

    Als Rentner im Ausland leben: Was man dabei beachten muss

    Für Rentner, die nur vorübergehend anderswo leben wollen, ändert sich nichts. Die Rente wird wie gewohnt auf das frei gewähltes Konto überwiesen. Bei einem dauerhaften Umzug kann dies die Rentenleistung beeinträchtigen. Innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen und der Schweiz wird die volle Rente weiterbezahlt. Anders liegt der Fall in Ländern, mit denen es keine bilateralen Vereinbarungen über die Sozialversicherung gibt. Hier könne es zu Einschränkungen kommen, warnt die DRV. Bezahlt wird die Rente auch auf ein neu eingerichtetes Konto im Zielland.

    Einmal jährlich überprüft die Rentenversicherung, ob die Auslandsrentner auch tatsächlich noch leben. Zur Jahresmitte erhalten sie eine „Lebensbescheinigung“ von der DRV. Sie muss durch Behörden, in Botschaften oder Konsulaten, bei der örtlichen Rentenversicherung oder einer Bank bestätigt werden.

    Rentenansprüche aus einem weiteren Land? Wann Rentner doppelt kassieren

    Wer schon während des Erwerbslebens in einem anderen Land gearbeitet und dort Rentenansprüche erworben hat, kann mit zwei oder mehr Renten rechnen. Dafür reicht ein einziger Antrag bei der Rentenversicherung des Landes, in dem man wohnt. Die Versicherungen leiten den Antrag für weitere Renten dann automatisch an die zuständigen Einrichtungen weiter. Für die Auszahlung ist dann aber jedes Land gesondert zuständig. Wann Ansprüche realisiert werden können, hängt von dem jeweiligen nationalen Rentensystem an, zum Beispiel bei unterschiedlichen Regelaltersgrenzen. Diese Regelung gilt allerdings nur innerhalb der EU und bei Staaten, mit denen dies vereinbart wurde. Wer im vertragslosen Ausland wohnt, muss sich mit seinem Antrag direkt an die DRV oder eine Auslandsvertretung Deutschlands wenden. Auch im Internet kann der Antrag gestellt werden.

    Komplizierter wird es bei der Anrechnung von im Ausland verbrachten Zeiten für den hiesigen Rentenanspruch. Anerkannt werden sie, wenn Versicherte in Ländern der EU oder in Ländern gearbeitet haben, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen gilt. Ansonsten verfallen diese Zeiten in der Regel. Auch hier lässt sich die individuelle Rechtslage am besten mit den Beratern der Rentenversicherung klären.

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